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Diese 12 Berufe sind seit Januar 2020 meisterpflichtig

Meisterpflicht im Handwerk: Das müssen Selbstständige jetzt wissen

Wer eine Selbstständigkeit im Handwerk plant, muss bestimmte Anforderungen erfüllen und dazu gehört oftmals auch der Meistertitel. Doch die Liste der meisterpflichtigen Berufe wurde im Januar plötzlich erweitert, dementsprechend sinkt die Zahl der Berufe ohne Meisterpflicht bzw. Gewerbe ohne Meister. Außerdem gelten für den Erwerb eines Meistertitels besondere Regeln und Gebührenvorgaben. Der folgende Artikel bietet deshalb einen praktischen Überblick zur Definition sowie den Berufen mit und ohne Meisterpflicht. Hinzu kommen Infos und Möglichkeiten zum Erwerb eines Meistertitels für die meisterpflichtigen Berufe mit den anfallenden Kosten.

Definition Meisterpflicht – Wo steht, welche Berufe meisterpflichtig sind?

Hinter dem Begriff Meisterpflicht oder auch Meisterzwang steht die Regel, dass bestimmte handwerkliche Berufe nur von Personen ausgeübt werden dürfen, die erfolgreich eine Meisterprüfung absolviert haben. Welche meisterpflichtigen Berufe diesem Handwerk zuzuordnen sind, definiert die sogenannte Handwerksordnung (HwO). Das ist das Gesetz für das Handwerk. Generell handelt sich bei diesen Handwerken um Berufe, die „gefahrengeneigte und ausbildungsintensive“ Tätigkeiten beinhalten. Sie setzen daher eine entsprechend professionelle Ausübung voraus. Deshalb wird insgesamt entschieden zwischen meisterpflichtigen Berufen und Berufe ohne Meisterpflicht bzw. Gewerbe ohne Meister.

Meisterpflichtige Berufe – neue Regeln seit 2020

Die Diskussion rund um die Handwerker Meisterpflicht sowie die meisterpflichtigen Berufe entfachte zuletzt Ende 2019. Die Handwerkskammer beschloss zu diesem Zeitpunkt neue Regeln ab dem 01.01.2020. Dabei war das Ergebnis der Beschlüsse, dass weitere zwölf Handwerksberufe ab Januar 2020 wieder zu den Berufen mit Meisterpflicht gehören. Mit der Wiedereinführung soll die Zukunft des Handwerks und der Meisterpflicht durch höhere Qualifikation, mehr Qualität und eine nachhaltige Strukturentwicklung gesichert werden. Darüber hinaus existierten aber auch zuvor schon zahlreiche Berufe mit Meisterpflicht.

Vorherige Berufe mit Meisterpflicht bzw. meisterpflichtige Berufe

Welcher Beruf als Handwerk gilt, ist in der Handwerksordnung festgelegt. Diese Ordnung wurde zuletzt im Jahr 2004 reformiert, wodurch für 53 von 94 Handwerksberufe die Meisterpflicht entfiel. Allerdings wurde die Handwerker Meisterpflicht nicht für Berufsgruppen aufgehoben, bei denen laut Definition der Handwerksordnung „bei der Ausübung Gefahr für Leib und Leben oder die Gesundheit von Dritten“ besteht. Dazu gehören damit unter anderem Maurer und Betonbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer und viele mehr. Auch Maler und Lackierer, Friseure, Bäcker, Gerüstbauer und Schornsteinfeger fallen unter diese Regelung der meisterpflichtigen Berufe. Genauer nachlesen kann man die Liste der meisterpflichtigen Berufe in Anlage A der Handwerksordnung.

Neue Berufe mit Meisterpflicht seit 01.01.2020

Mit der Änderung der Handwerksordnung wurde die Handwerker Meisterpflicht zum 01. Januar 2020 in folgenden Berufen wieder eingeführt:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rolladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Raumausstatter
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

Für bereits bestehende Handwerksbetriebe gilt dabei allerdings der sogenannte Bestandsschutz bei der Handwerker Meisterpflicht. Das bedeutet, Handwerker ohne Meisterbrief können ihren Betrieb weiterhin betreiben, ohne den Meistertitel nachträglich erwerben zu müssen.

Berufe ohne Meisterpflicht – Gewerbe ohne Meister

Seit der Reform der Meisterpflicht im Jahr 2004 gilt für 53 von 94 Handwerksberufen kein Meisterzwang mehr. Diese werden als Berufe ohne Meisterpflicht bezeichnet. Das Ziel dieser Reform war es, die Hürden für eine Gründung im Handwerk zu senken. Dadurch möchte man Neugründungen fördern und Arbeitslosigkeit abzubauen. Allerdings unterscheidet die Handwerksverordnung noch zwischen Berufen, die definitiv keine Meisterpflicht erfüllen müssen und Berufen, bei denen Selbstständige selbstständig und nach eigenem Ermessen einen Meistertitel erwerben können.

Zu den Berufen, die laut Handwerksverordnung definitiv keine Meisterpflicht erfüllen müssen, gehören zum Beispiel Uhrmacher, Graveure, Holzbildhauer, Textilgestalter, Brauer, Gebäudereiniger, Fotografen, Buchbinder und Schuhmacher. Dagegen fallen die Berufe mit einem freiwilligen Meistertitel unter den Bestandsschutz. Sie lassen sich auch ohne Meisterbrief führen. Doch der Meistertitel kann das Ansehen oder die Bezahlung steigern, weshalb sich viele der Berufe ohne Meisterpflicht freiwillig für die Meisterprüfung entscheiden. Dazu gehören beispielsweise Berufe wie der Bodenleger, Rohr- und Kanalreiniger, Kosmetiker, Maskenbildner, Bestatter und Requisiteure. Welche Berufe genau dazu zählen, ist in der aktuellen Handwerksordnung detailliert aufgelistet.

Wege zum eigenen Meistertitel

Wer sich in einem Handwerk mit Meisterpflicht selbstständig machen möchte, braucht somit einen anerkannten Meistertitel. Die folgenden zwei Möglichkeiten für den Erwerb bei den meisterpflichtigen Berufen sind dabei vorhanden:

Weg 1: Die Meisterschule

Eine Meisterschule der Handwerkskammern ist dafür zuständig, einen gültigen Meisterbrief auszugeben. Dort können dann Lehrgänge zum geprüften Meister für alle gängigen Handwerksberufe absolviert werden. Jedoch müssen Bewerber die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • erfolgreich abgeschlossene Gesellenprüfung im entsprechenden Beruf
  • nachweisbare Berufserfahrung als Geselle

Generell gibt es nicht zwingend eine Meisterschule für jeden Beruf, doch das Themengebiet jeder Schule wird an den gewünschten Beruf angepasst.

Weg 2: Das Hochschulstudium

Wer keine Meisterschule besucht, kann alternativ dazu auch ein entsprechendes Studium absolvieren. Dabei sind die Voraussetzungen je nach Studiengang und Hochschule unterschiedlich. Angeboten werden zum Beispiel die Studiengänge Bauingenieurswesen, Technische Gebäudeausrüstung und Versorgungstechnik, Kraftfahrzeug-Elektronik sowie Elektrische Energie- und Automatisierungstechnik. Damit können Selbstständige ohne vorherige Ausbildung nicht nur den Bachelor-Abschluss und den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erhalten, sondern erwerben auch zusätzlich den Meisterbrief.

Kann man die Meisterpflicht auch umgehen?

Verschiedene Argumente wie gesicherte Qualitätsstandards oder ein einheitliches Handwerk haben zu einer Erweiterung der Meisterpflicht auf neue Berufsfelder geführt. Doch es gibt ganz bestimmte Fälle, in denen man sich auch ohne Meisterabschluss in einem eigentlich meisterpflichtigen Beruf selbstständig machen kann. So kann man beispielsweise einen Handwerksbetrieb gründen und einen Betriebsleiter mit Meister einstellen. Dieser überblickt alle Aufgabenbereiche und kann die Qualitätsstandards sichern. Auch die Altgesellenregelung kann bei der Gründung greifen. Hier müssen bestimmte Kriterien wie eine Festanstellung von mindestens sechs Jahren erfüllt werden. Auch das Fachwissen in verschiedenen Bereichen muss bestätigt werden. Da diese Regelung jedoch nur eine Ausnahme darstellt, sind diese Kriterien streng geregelt. Ähnlich kann auch anderweitig eine Ausnahmeregelung von der Handwerkskammer nach § 8 erteilt werden. Hier ist jedoch ebenfalls ein hoher bürokratischer Aufwand einzuplanen.

10 Ideen für die Selbstständigkeit

Idee 1: Onlineshop

Wenn du schon immer deine eigenen Produkte verkaufen wolltest, kann ein eigener Onlineshop sehr profitabel für dich sein. Entweder kannst du dir eine komplett eigene Plattform mithilfe eines Webseiten-Entwicklers bauen oder du nutzt die Möglichkeiten, die Online-Marktplätze wie Amazon dir bieten. Mit Anbietern wie Amazon sparst du dir den Aufwand der Lagerung und des Versands deiner Produkte. Mit einem eigenen Shop kommt etwas mehr Arbeit auf dich zu, allerdings bist du damit auch komplett unabhängig.

Idee 2: Restaurant, Café oder Laden eröffnen

Das eigene kleine Café, eine eigene Boutique oder das eigene Restaurant – für viele ist es ein Traum, irgendwann mal einen eigenen Laden zu besitzen. Solltest du dir so einen Traum erfüllen wollen, solltest du dir genaue Gedanken über das Konzept und die Lage machen. Denn gerade in Großstädten gibt es viele Konkurrenten die ähnliches vorhaben. Hier brauchst du ein Alleinstellungsmerkmal – etwas, dass die anderen nicht haben. Bei einem Restaurant oder Café wäre das beispielsweise, dass du nur vegane Gerichte anbietest.

Idee 3: Blogger

Auch als Blogger kannst du dich selbstständig machen und Vollzeit an deinem Blog arbeiten. Da es jedoch schon eine Vielzahl an verschiedenen Blogs gibt, musst du dir ein Nischenthema suchen oder dein Blog muss besser sein als die der Konkurrenz. Hast du dir erstmal eine gute Reichweite aufgebaut, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie du mit dem Blog Geld verdienen kannst. Beispielsweise kannst du Werbeanzeigen auf deinem Blog schalten oder mit anderen Unternehmen kooperieren.

Idee 4: Autor

Wenn du besonders kreativer bist und sehr viel Spaß am Schreiben hast, kannst du dich auch als Autor selbstständig machen. Dabei müssen es aber natürlich nicht nur Romane sein: Auch Koch- oder Sachbücher müssen von jemanden geschrieben werden, der Ahnung auf diesem Gebiet hat. Wenn du also über eine gewisse Expertise auf einem Themengebiet verfügst, kann der Job als Autor genau das richtige für dich sein.

Idee 5: Handwerker

Hast du einen handwerklichen Beruf gelernt, wie beispielsweise Maler und Lackierer, solltest du dir jeden Fall Gedanken darüber machen, dich selbstständig zu machen. Denn die Handwerksbranche darf sich schon seit einigen Jahren über eine hervorragende Auftragslage freuen. Das liegt vor allem daran, dass immer weniger Menschen einen Ausbildungsberuf lernen und die Handwerker somit völlig unterbesetzt sind. Eröffnest du also einen eigenen Handwerkbetrieb, kannst du damit richtig gutes Geld verdienen.

Idee 6: Tagesmutter

Um dich als Tagesmutter heutzutage selbstständig zu machen, musst du dich an strenge Richtlinien halten. So brauchst du bestimmte Qualifizierungen, für die du bestimmte Lehrgänge besuchen musst. Zudem müssen bestimmte Räumlichkeiten gegeben sein, die kinderfreundlich eingerichtet sind. Beispielsweise bedeutet das, dass du einen Ruheraum, einen Spielraum und auch eine Küche in deiner Einrichtung brauchst, um die Kinder optimal zu versorgen. Ist das alles gegeben, kannst du dich als Tagesmutter selbstständig machen.

Idee 7: Fotograf

Beschäftigst du dich gerne mit der Fotografie, kannst du dich auch damit sehr gut selbstständig machen. Fotografen werden auch ständig gebraucht. Ein klassisches Beispiel wäre auf Hochzeiten, aber auch auf kleineren örtlichen Veranstaltungen werden immer wieder Fotografen gebraucht. Auch mit dem eigenen Fotostudio kann man viel Geld verdienen, da viele Menschen weiterhin gerne Familienfotos oder ein Freunde- oder Paar-Fotoshooting machen lassen.

Idee 8: Schlüsseldienst

Als Schlüsseldienst kannst du sehr gutes Geld verdienen. Dabei muss dir jedoch bewusst sein, dass das meiste Geld mit dem 24-Stunden-Notdienst gemacht wird. Nachts haben die Menschen am wenigsten Lust dazu, sich den Ersatzschlüssel von Freunden oder der Familie zu besorgen und rufen lieber den Schlüsseldienst. Das heißt also, dass du rund um die Uhr erreichbar sein musst. Hast du damit kein Problem, kann das ebenfalls ein sehr profitables Business sein.

Idee 9: Makler

Als Immobilienmakler hast du die Aufgabe, unbewohnte Immobilienobjekte an potentielle Mieter oder Käufer zu vermitteln. Gerade in Zeiten der Wohnungsnot in Großstädten, kann es sehr profitabel sein, als Makler zu arbeiten. Dabei hast du eine breite Palette an Aufgaben, schließlich musst du die Objekte nicht nur vermitteln, sondern Interessenten auch kompetent beraten und die Objekte verwalten. Aufgaben, für die du kaufmännisches Geschick und Einfühlungsvermögen benötigst.

Idee 10: Personal Trainer

Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit gesunder Ernährung und Fitness. Hast du von beiden viel Ahnung, kannst du dich gut als Personal Trainer selbstständig machen. Um als Personal Trainer arbeiten zu dürfen, musst du bestimmte Lizenzen erwerben. Die Fitnesstrainer B-Lizenz ermöglicht dir den Einstieg in den Beruf eines Fitnesstrainers, die Erweiterung auf ein höheres Niveau ist die Fitnesstrainer A-Lizenz. Ergänzend dazu kannst du auch die Ernährungsberater-Ausbildung absolvieren, wenn du deine Kunden umfassend betreuen und sie in Sachen Ernährung beraten willst.

Kosten für meisterpflichtige Berufe

Wie hoch die Kosten für einen Meistertitel und damit die Erfüllung der Handwerker Meisterpflicht genau ausfallen, hängt vom jeweiligen Beruf ab und wird von der Handwerkskammer festgelegt. Dabei fällt die Meisterprüfung zum Friseur noch relativ günstig aus, denn hier fallen etwa 4.000 Euro an. Viel teurer ist es hingegen beim Meistertitel der Elektrotechnik-Branche für rund 12.000 Euro. Generell lassen sich die Kosten für meisterpflichtige Berufe in die folgenden vier Bereiche aufteilen:

  1. Die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten = 240 Euro
  2. Eine Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse = 200 Euro
  3. Die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse = 156 Euro
  4. Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse = 156 Euro
  5. Zusätzliche Kosten je nach Beruf = 275 bis 815 Euro

Hinzu kommen noch die Kosten für Lernmaterialien, Anmeldegebühren und Unterkunfts- bzw. Fahrtkosten der meisterpflichtigen Berufe. Wer diese Kosten für meisterpflichtige Berufe nicht komplett selbst übernehmen kann, besitzt zudem einen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch beispielsweise BAföG im Studium oder Meister-BAföG für die Meisterschule.

Fazit

Handwerker werden immer gesucht! Daher kann eine Selbstständigkeit in einem Handwerksberuf sehr lukrativ sein. Doch dafür sollte man die Kosten für meisterpflichtige Berufe vorher kalkulieren, damit nicht vor oder mitten in der Prüfungsphase plötzlich keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung stehen. Außerdem macht es Sinn, sich direkt bei der Handwerkskammer über den jeweiligen Beruf zu informieren, um alle Regeln zur Handwerker Meisterpflicht genauestens überblicken zu können.

Häufige Fragen (FAQ)

Für welche Berufe gilt die Meisterpflicht?

Die meisterpflichtigen Berufe sind in Anlage A der Handwerksordnung geregelt. Dazu gehören beispielsweise Maler und Lackierer, Dachdecker, Friseure oder auch Konditoren. Seit Anfang 2020 kamen hier weitere 12 Berufe hinzu.

Welche 12 neuen Berufe gelten seit 2020 als meisterpflichtig?

Das sind die Berufe für die seit 2020 bei einer Selbstständigkeit eine Meisterpflicht gilt:

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Betonstein und Terrazzohersteller
Estrichleger
Behälter- und Apparatebauer
Parkettleger
Rolladen- und Sonnenschutztechniker
Drechsler und Holzspielzeugmacher
Böttcher
Raumausstatter
Glasveredler
Orgel- und Harmoniumbauer
Schilder- und Lichtreklamehersteller

Kann man sich auch ohne Meister selbstständig machen?

Seit einer Reform im Jahr 2004 gilt für viele Berufe keine Meisterpflicht mehr. Auch diese sind in der Handwerksordnung aufgeführt. Hierzu zählen zum Beispiel Fotografen oder Bestatter.

Kann man die Meisterpflicht umgehen?

Es gibt Wege bei der Unternehmensgründung die Meisterpflicht zu umgehen. So kann man beispielsweise einen Betriebsleiter mit Meister einstellen oder bestimmte Ausnahmeregelungen oder die Altgesellenregelung heranziehen. Hier werden verschiedene Kriterien von der Handwerkskammer überprüft und eine Eignung zum selbstständigen Unternehmertum geprüft.

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Über den Autor

Autorenprofil: Luisa Färber

Luisa Färber

Luisa macht seit Februar 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de. Hier ist sie immer auf der Suche nach den neusten Startups mit bahnbrechenden Ideen und spannenden Businessmodellen. Ob Nachhaltigkeit, Food oder FinTech – Luisa recherchiert und schreibt über die Unternehmen von morgen! Außerdem ist sie mitverantwortlich für unsere Kooperationen und bringt Gründer.de auch als Marke voran. Ursprünglich kommt sie aus einem kleinen Dorf in Oberfranken und entschied sich nach dem Abitur für ein Studium der Angewandten Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau in Thüringen. Nach ihrem Bachelor, in dem sie ihre Leidenschaft für die redaktionelle Arbeit entdeckte, hat es sie nun nach Köln und in die Redaktion von Gründer.de verschlagen.

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