Suche
Close this search box.

So startest du 2024 in die Selbstständigkeit

Kleingewerbe anmelden: Darauf solltest du achten

Du möchtest ein kleines Café eröffnen, einen Tante-Emma-Laden oder dein eigenes Atelier? Wenn du dich für den Weg in die Selbstständigkeit entscheidest, aber erst einmal klein anfängst und kein Handelsgewerbe betreibst, musst du ein Kleingewerbe anmelden. Dabei gibt es bestimmte Vorgaben und Voraussetzungen, an die du dich halten bzw. die du erfüllen musst. Welche dies sind und was du sonst noch über das Anmelden eines Kleingewerbes wissen solltest, erklären wir dir in diesem Artikel.

Um dir bereits vorab einen Überblick zu gewährleisten, verraten wir dir welche Fragen zum Thema „Kleingewerbe anmelden“ in diesem Artikel beantwortet werden:

Gewerbe oder Kleingewerbe anmelden?

Wenn du nun in die Selbstständigkeit starten möchtest, liegt die Frage nahe, ob du ein Gewerbe oder Kleingewerbe anmelden musst. Diese Antwort hängt von einigen Faktoren ab, auf die du dein Unternehmen prüfen solltest. Grundsätzlich ist ein Kleingewerbe ein Gewerbe ohne Kaufmannseigenschaften, das auch nicht im Handelsregister eingetragen werden muss. Ob dein Unternehmen dort eingetragen werden muss, hängt wiederum von der Größe, dem Umsatz und der Rechtsform ab.

Rechtsformen von Kleingewerben

Anhand der Rechtsform deines Betriebs kannst du recht schnell erkennen, ob du ein Kleingewerbe anmelden musst oder vielleicht doch ein Handelsgewerbe. Zu den zulässigen Rechtsformen eines Kleingewerbes zählen nur Einzelunternehmen sowie die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und unterliegen dann dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Alle anderen Rechtsformen fallen dann unter das Handelsgewerbe nach HGB (Handelsgesetzbuch) und erfüllen die Kaufmannseigenschaften.

Das Einzelunternehmen und die GbR unterscheiden sich vor allem darin, ob du allein gründest oder im Team. Hast du bereits ein Gründerteam zusammengestellt, dann solltest du die GbR wählen. Betreibst du deine Unternehmung jedoch alleine, kannst du dein Betrieb als Einzelunternehmen anmelden. In beiden Fällen musst du dann ein Kleingewerbe anmelden.

eBook

Entscheidungshilfe für Gründer!

Mit unserem eBook findest du im Handumdrehen die richtige Rechtsform für dein Business

Größenschwellen eines Kleingewerbes

Darüber hinaus gibt es sowohl als Einzelunternehmer als auch bei einer GbR bestimmte Größenschwellen, die du beachten musst. Diese Schwellen beziehen sich auf die Grenzen von Gewinn und Umsatz deines Betriebs. So darfst du als Kleingewerbe nicht die Grenzwerte von 60.000 Euro Gewinn pro Jahr und/oder 600.000 Euro Umsatz pro Jahr überschreiten. Überschreitest du sie doch, fällt dein Gewerbe unter das HGB, wechselst die Rechtsform und unterliegst dann strengeren Auflagen.

Weitere Faktoren eines Kleingewerbes

Ob dein Gewerbe als Kleingewerbe angemeldet werden muss, hängt darüber hinaus auch von der Branche ab, wie bereits erwähnt ebenso von der Anzahl der Mitarbeiter aber auch von deinem Betriebsvermögen oder Kreditvolumen. Da diese Entscheidung durchaus komplex erscheint, lohnt es sich bei Zweifeln definitiv einen Experten um Rat zu bitten. In diesem Falle helfen dir vor allem Gründungs- und Steuerberater weiter sowie das Finanzamt.

Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer

Oftmals werden im alltäglichen Sprachgebrauch die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmer synonym verwendet. Doch genau betrachtet, bedeuten sie nicht das Gleiche. Ein Kleingewerbe bezieht sich auf die fehlenden Kaufmannseigenschaften, während Kleinunternehmen anhand von Umsätzen definiert werden. Denn auch hier gilt, dass Kleinunternehmen, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, eine bestimmte Höhe an Umsatz nicht überschreiten dürfen. Doch diese Regelung können auch Freiberufler in Anspruch nehmen und haben dadurch nichts mit einem Kleingewerbe zu tun. Zusätzlich ist ein Kleingewerbe auf zwei Rechtsformen beschränkt, während ein Kleinunternehmer seinen Betrieb mit jeder Rechtsform gründen kann.

Kleingewerbe: Anmeldung und Kosten

Genauso wie du ein Gewerbe beim zuständigen Amt in deiner Region anmeldest, so musst du dies auch für dein Kleingewerbe tun. Im Gewerbeamt bekommst du alle notwendigen Informationen und auch eine Vorlage zur Gewerbeanmeldung. Diese bekommst du auch online auf der Webseite deines zuständigen Amtes. Darüber hinaus musst du dein Kleingewerbe beim Finanzamt anmelden als auch bei der IHK oder HWK und der Berufsgenossenschaft. Stellst du direkt Mitarbeiter ein, dass musst du ebenfalls zur Agentur für Arbeit und dich auch bei der Krankenkasse melden.

Kosten zahlst du in diesem Falle nur für die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung. Da die Kosten je nach Amt und Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen, kann hier kein fester Betrag genannt werden. Doch in der Regel liegen die Kosten zwischen 20 Euro und 70 Euro.

So kannst du dein Kleingewerbe anmelden

Die Anmeldung eines Kleingewerbes durchläufst du in einzelnen Schritten, die für sich nicht wirklich kompliziert sind.

1. Besorgung von Genehmigungen sowie Nachweise und Wahl der Rechtsform

Je nach Kleingewerbe brauchst du beim Anmelden eventuell Genehmigungen und Nachweise, die notwendig für die Anmeldung deines Betriebs sind. Daher solltest du dich im Voraus informieren, welche Genehmigungen du benötigst und dich um diese dann kümmerst. Diese Vorarbeit ist vor allem dafür bedeutend, dass du längere Wartezeiten und Verzögerungen schon im Vorfeld vermeiden kannst.

Da dir für ein Kleingewerbe eine sehr begrenzte Auswahl an Rechtsformen zur Verfügung stehen, dürfte dieser Umstand die Wahl der geeigneten Rechtsform auch deutlich erleichtern. Auch diesbezüglich lohnt sich im Vorfeld ein Gespräch mit einem Steuer- oder Gründungsberater.

2. Gewerbeschein ausfüllen

Diesen Gewerbeschein bekommst du, wie bereits erwähnt, bei deinem örtlichen Gewerbeamt oder auch online zum herunterladen. Beim Ausfüllen musst du persönliche Daten wie deinen Namen, die Anschrift, Kontaktdaten und auch Kontodaten angeben, aber auch sämtliche Daten zu deinem Kleingewerbe wie dessen Anschrift, den Namen, deine Tätigkeit und dir Rechtsform.

3. Gewerbeschein mit allen wichtigen Unterlagen beim Amt einreichen – Kleingewerbe anmelden

Hast du alle wichtigen und notwendigen Unterlagen beisammen und korrekt ausgefüllt, musst du diese beim Gewerbeamt einreichen. Dafür machst du dir im Vorfeld einen Termin, bei dem du auch letzte Fragen klären kannst. Dabei solltest du unbedingt daran denken, dass du dein Personalausweis dabei haben solltest. Das Amt leitet dann im Anschluss und unter der Voraussetzung, dass alle Angaben ordnungsgemäß ausgefüllt wurden, an das Finanzamt weiter. Du hast es somit geschafft, dein Kleingewerbe anmelden und registrieren zu lassen.

Vor- und Nachteile des Kleingewerbes

Wenn du dich selbstständig machen möchtest, musst du nicht zwangsläufig mit einem Kleingewerbe starten. Je nachdem, wie dein Geschäftskonzept aussieht, eignet sich der Start in die Selbstständigkeit immer unterschiedlich. Doch viele starten erst einmal automatisch mit einem Kleingewerbe. Damit du weißt, welche Vor- und Nachteile sich hieraus ergeben können, wollen wir diese hier gebündelt für dich auflisten.

Vorteile

  • Die Anmeldung ist relativ schnell, einfach und kostengünstig.
  • Das Kleingewerbe ist ideal für Einsteiger und Nebenberufliche.
  • Hier hast du kein vorgeschriebenes Gründungskapital.
  • Auch die Anmeldung beim Handelsregister entfällt.
  • Oft greift hier die Kleinunternehmerregelung, sodass du von der Umsatzsteuer befreit bist.
  • Die Buchhaltung gestaltet sich einfacher.
  • Oftmals bekommen Kleingewerbe Vergünstigungen bei der IHK bzw. HWK.

Nachteile

  • Mit einem Kleingewerbe haftest du unbeschränkt.
  • Die Wahl der Rechtsform und der Geschäftsbezeichnung ist eingeschränkt.
  • Investoren lassen sich durch das Kleingewerbe weniger überzeugen.
  • Auch die Seriosität wird oftmals angezweifelt.

Fazit: Kleingewerbe anmelden

Grundsätzlich ist das Anmelden eines Kleingewerbes kein Hexenwerk und geht dann besonders schnell, wenn du dich im Vorfeld bereits über alle wichtigen Schritte und Voraussetzungen informiert hast. Die Wahl der Gründung eines Kleingewerbes solltest du mit Experten beraten, da sich bestimmte Vor- aber auch Nachteile ergeben. Nachteilig kann auf jeden Fall die Haftung mit deinem gesamten Vermögen sein als auch die Einschränkung der Geschäftsbezeichnung. Vorteile wiederum ergeben sich durch eine kostengünstige und schnelle Gründung sowie eine vereinfachte Buchhaltung.

KI Days
17. & 18. Juli 2024 | Online Live Event
KI Days powered by Greator
KI Business Evolution
KI Days
Vol. 2
24. & 25.09. 2024 | 10 Uhr live | online | kostenlos
KI Legal
KI rechtssicher nutzen
15. Oktober 2024 I 10 Uhr
live I online I kostenlos
mehr effizienz
durch automatisierung
Das ultimative KI Handbuch für schnelleres Arbeiten.

Für 29,99€ kaufen

Häufige Fragen (FAQ) zu Kleingewerbe anmelden

Wann muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Anhand der Rechtsform kannst du recht schnell erkennen, ob du ein Kleingewerbe anmelden musst oder vielleicht doch ein Handelsgewerbe. Denn zu den zulässigen Rechtsformen eines Kleingewerbes zählen nur Einzelunternehmen sowie die GbR.

Was hat es mit den Größenschwellen auf sich?

Die Schwellen beziehen sich auf die Grenzen von Gewinn und Umsatz deines Betriebs. So darfst du als Kleingewerbe nicht die Grenzwerte von 60.000 Euro Gewinn pro Jahr und/oder 600.000 Euro Umsatz pro Jahr überschreiten. Andernfalls musst du die Rechtsform wechseln.

Wo melde ich mein Kleingewerbe an?

Du meldest ein Kleingewerbe genauso an, wie ein normales Gewerbe, und zwar beim Gewerbeamt deiner Region. Im Gewerbeamt bekommst du alle notwendigen Informationen und auch eine Vorlage zur Gewerbeanmeldung.

Artikel bewerten
Wie gefällt dir dieser Artikel?
5 aus 346 Bewertungen
MEHR ZUM THEMA

DU willst deine KI-Skills aufs nächste Level heben?

WIR machen dich bereit für die Revolution
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ!

Exklusive Einblicke
Newsletter für KI-Insider
Melde dich jetzt an und werde zum Gewinner der KI-Revolution

Ja, ich möchte den Newsletter. Die Einwilligung kann jederzeit im Newsletter widerrufen werden. Datenschutzerklärung.

Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

Hast du noch Fragen?

2 Antworten

  1. Durch Zufall bin ich auf Ihren Artikel zur Gewerbe- / Kleingewerbeanmeldung gestoßen. Als Sachbearbeiter in einer Gewerbeabteilung fand ich es zunächst interessant, was Sie unerfahrenen Existenzgründern als Informationen an die Hand geben möchten. Grundsätzlich finde ich es auch gut, dass Sie nützliche Hinweise und Tipps verbreiten möchten. Daher fand ich es etwas erstaunlich, dass die Überschrift und der Inhalt des Artikels die rechtlichen Vorgaben nicht richtig wiedergeben. Hier werden gewerbe-, steuer- und handelsrechtliche Bestandteile aus ihrem gesetzlichen Rahmen herausgenommen und zu einem neuen Konstrukt zusammengeführt, welches mit der Wirklichkeit nicht mehr übereinstimmt. Dies führt bei dem unwissenden Leser zu einem falschen Bild und sorgt auch in der Praxis der Gewerbeämter immer wieder für Aufklärungsbedarf. Ich wünsche mir an dieser Stelle eine differenzierte Darstellung der einzelnen Rechtsbereiche mit den dazu gehörenden Fachbegriffen und Auswirkungen für die Betroffenen. Für entsprechende Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen
    A. Langbehn

Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Sitemap

schliessen

KI
MARKETING
DAY

Mach dein Marketing zukunftssicher!
26.11.2024 | Live | Online