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So beantragst du die Unterstützung bei der Agentur für Arbeit

Gründungszuschuss beantragen: Die 10 wichtigsten Schritte

Der Gründungszuschuss ist speziell für Gründer und Selbstständige in Deutschland gedacht. Er gilt als Basis für Startups, um besonders in der ersten Phase durch die Förderung der Selbstständigkeit abgesichert zu sein. Da ausschließlich die Agentur für Arbeit den Gründerzuschuss bewilligt, ist eine gute Vorbereitung für dieses Startkapital wichtig. Erfahre im folgenden Artikel mehr über die Voraussetzungen beim Gründungszuschuss, die Höhe der Förderung und den exakten Ablauf beim Arbeitsamt.

Definition Gründungszuschuss beantragen – was ist der Gründerzuschuss?

Der Gründerzuschuss oder auch Gründungszuschuss ist eine wichtige Förderung, die Selbstständige und Gründer als Förderung der Selbstständigkeit in Deutschland erhalten und beantragen. Dieser Existenzgründerzuschuss und damit das Startkapital ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass der Gründungszuschuss beim Beantragen zusätzlich zu den Einnahmen aus der Selbstständigkeit bestehen bleibt. Außerdem erhalten geförderte Gründer bei Bedarf eine Beratung vom Arbeitsamt zum Aufbau des Startups im Wert von mehreren tausend Euro. Zudem profitieren die Gründer beim Gründungszuschuss von geringeren Sozialversicherungsbeiträgen.

Höhe der Förderung beim Gründerzuschuss

Der Gründungszuschuss und damit das Gründergeld wird beim Beantragen in zwei Förder-Phasen unterteilt. Phase 1 betrifft die ersten sechs Monate der Förderung für die Selbstständigkeit nach der Bewilligung. Dort erhalten Gründer neben dem monatlichen Arbeitslosengeld I vom Arbeitsamt noch eine Pauschale von 300 Euro pro Monat für die soziale Absicherung. Damit werden dann die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beträge der Altersvorsorge gezahlt. Nach Ablauf dieser Zeit lässt sich der Gründerzuschuss als Startkapital dann verlängern. In dieser 2. Phase ist dann nur noch die Pauschale von 300 Euro enthalten. Das Arbeitslosengeld I wird in dieser Phase des Existenzgründerzuschusses eingestellt. Wichtig ist: Alle Einnahmen des Startups gehen trotz Existenzgründerzuschuss beim Beantragen nicht an die Agentur für Arbeit, sondern bleiben beim Gründer.

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Schritt 1 – über den Gründungszuschuss informieren

Weit vor dem Antrag startet die Informationsbeschaffung über den Gründungszuschuss. Seit 2011 gibt es Einsparungen der Bundesregierung beim Startkapital. Dadurch ist es schwerer geworden, die finanzielle Hilfe vom Arbeitsamt zu bekommen. Genaue Infos über die Vergabe sind wichtig, damit die Berater der Arbeitsagentur nicht mit grundlosen Argumenten von der Gründung abraten. Zusätzlich versuchen Unternehmensberater und andere Firmen, mit den Infos zum Gründerzuschuss Geld zu verdienen. Deshalb ist es wichtig, vorher die Angebote zur Förderung der Selbstständigkeit zu vergleichen und sich über den Existenzgründerzuschuss zu informieren. Und Erfahrungsberichte anderer Antragsteller beim Beantragen des Existenzgründerschusses mit einzubeziehen.

Schritt 2 – Voraussetzungen für den Gründerzuschuss erfüllen

Eine grundlegende Voraussetzung für den Gründungszuschuss und das Startkapital ist die Arbeitslosigkeit. Der Antragsteller muss zudem für der Förderung der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld I beziehen. Zudem sollte der Restanspruch für das Arbeitslosengeld noch bei mindestens 150 Tagen liegen. Der Gründer beendet dann durch die Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit und ist hauptberuflich selbstständig. Alle Unterlagen des Gründungszuschuss und der Bewilligungsbescheid des Arbeitslosengeldes sollten beim Beantragen in Kopie bei jedem weiteren Gespräch über den Existenzgründerzuschuss beim Arbeitsamt dabei sein.

Schritt 3 – Vorgespräch bei der Agentur für Arbeit

Bevor das Ausfüllen des Antrags für den Gründerzuschuss beim Beantragen beginnen kann, müssen die Antragsformulare erst einmal in ausgedruckter Form vorliegen. Dafür ist ein Vorgespräch beim Arbeitsamt vorgesehen. Jeder hat prinzipiell einen Rechtsanspruch darauf, den Antrag auf Gründungszuschuss abzugeben. Ob der Antrag dann genehmigt wird und damit Leistungen erfolgen, entscheidet die Agentur für Arbeit individuell. Trotzdem muss der Gründer für die Förderung der Selbstständigkeit persönlich erscheinen, ein Mitarbeiter des Arbeitsamts informiert dann über die weiteren Schritte. Wichtig ist, dass die Übergabe des Antrags VOR der Gründung erfolgt, sonst verschwindet der Anspruch auf die Förderung beim Arbeitsamt. Der Beweis für den korrekten Ablauf beim Existenzgründerzuschuss ist dabei das aufgedruckte Datum des Vorgesprächs auf dem Antrag.

Schritt 4 – notwendige Unterlagen beim Gründerzuschuss beantragen

Neben dem offiziellen Antrag für den Gründungszuschuss ist in manchen Branchen auch eine Erlaubnis oder Zulassung nötig. Zum Beispiel bei der Gründung eines Taxiunternehmens oder bei der Eröffnung einer Heilkunde-Praxis. Diese Unterlagen müssen dem Arbeitsamt bei der Antragstellung für das Startkapital vorliegen. Zusätzlich verlangt die Agentur für Arbeit auch einen Beweis für die fachliche Eignung beim Beantragen. Dabei helfen Zertifikate, Bescheinigungen und Abschlüsse in der ausgewählten Branche für die Förderung der Selbstständigkeit.

Schritt 5 – Coaching zum Gründungszuschuss

Wer fachliche Fragen zur Gründung oder dem Gründerzuschuss beantragen stellen möchte, kann vor dem Antrag ein Coaching in Anspruch nehmen. Diese Starthilfe ist praktisch und hilft, kommende Hürden zu überwinden. Vereint wird das Angebot unter dem Begriff „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Dabei helfen die Veranstalter auch beim Schreiben des Businessplans, was wiederum am Ende bei der Bewilligung hilft. Allerdings macht nicht jedes Bundesland bei diesem Angebot der Förderung der Selbstständigkeit mit. Deshalb sollten alle Gründer die angebotenen regionalen Programme beim Arbeitsamt vorher überprüfen.

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Schritt 6 – Businessplan für das Gründergeld erstellen

Die Erstellung des Businessplans ist einer der wichtigsten Punkte auf dem Weg zum Gründungszuschuss. Dieser muss das Konzept des Startups ausführlich beschreiben und beinhaltet auch die Planung für die nächsten Jahre nach dem Gründungszuschuss. Zudem müssen eine umfassende Finanzplanung und eine Umsatzprognose für das Startkapital vorhanden sein. Am Ende ist es wichtig, beim Beantragen alle angegebenen Pläne der Förderung der Selbstständigkeit für das Arbeitsamt noch einmal auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen.

Schritt 7 – Businessplan prüfen lassen

Für eine endgültige Bewilligung, und damit die Förderung durch den Gründerzuschuss, ist eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung notwendig. Diese fachkundliche Stellungnahme der Förderung für die Selbstständigkeit wird von einem Gründungsberater ausgefüllt. Sie bestätigt, dass der Plan für das Startkapital plausibel und umsetzbar ist. Dazu kann der Gründungsberater einzelne Punkte auch noch anpassen. Zudem achtet er darauf, dass der Businessplan nicht zu optimistisch wirkt. Denn das könnte bei der Arbeitsagentur wiederum den Eindruck erwecken, dass das Startup auch ohne den Gründungszuschuss zurechtkommt.

Schritt 8 – Unternehmen offiziell anmelden

Der letzte Schritt vor der Antragstellung für den Gründerzuschuss ist die Anmeldung des Unternehmens beim Gewerbe- oder Finanzamt. Dieses Datum kann auch einige Wochen in der Zukunft liegen. Allerdings erfolgt die Bestätigung des Termins für den Gründungszuschuss nur, wenn die Voraussetzungen stimmen und der Restanspruch für das Arbeitslosengeld noch bei mindestens 150 Tagen liegt.

Schritt 9 – Antrag auf Gründungszuschuss abgeben

Der ausgefüllte Antrag auf Gründerzuschuss wird nun zusammen mit folgenden Unterlagen bei der Agentur für Arbeit abgegeben:

  • vollständiger Businessplan mit Finanzplan und Umsatzprognose
  • Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens
  • Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuß
  • Lebenslauf
  • gegebenenfalls Erlaubnis oder Zulassung beim Beantragen

Bis die Arbeitsagentur den Antrag auf Gründerzuschuss bewilligt, können einige Wochen vergehen. In dieser Zeit ist es wichtig, sich für alle Fälle auch über alternativen Finanzierungskonzepte zu informieren.

Schritt 10 – Gründungszuschuss rechtzeitig verlängern

Die erfolgreiche Bewilligung des Startkapitals läuft nach sechs Monaten aus, danach benötigt der Gründerzuschuss eine bewilligte Verlängerung. Deshalb ist es sinnvoll, vier Monate nach der Gründung den Verlängerungsantrag für den Existenzgründerzuschuss an das Arbeitsamt zu schicken. Für diesen Antrag sind Beweise der laufenden Geschäfte und Erfolge nötig. Nach der Bewilligung zahlt die Agentur für Arbeit dann neun Monate weiterhin den beantragten Gründungszuschuss.

Fazit: Die Basis für das Startkapital durch den Gründungszuschuss ist der Businessplan

Der Gründungszuschuss ist eine praktische Unterstützung für deinen Start in die Selbstständigkeit, da es keine Rückzahlungen oder sonstigen Verpflichtungen gibt. Doch eine erfolgreiche Bewilligung ist schwerer geworden, die Unterlagen lässt die Agentur für Arbeit ganz genau prüfen. Deshalb ist ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan das Fundament für deinen Erfolg beim Gründerzuschuss. Informiere dich über die geforderten Inhalte und zeige auch Verwandte und Freunde deine Ausarbeitung. Mit einem überzeugenden Konzept lassen sich dann beim Beantragen die Hürden überwinden und alle Voraussetzungen der Arbeitsagentur für den Existenzgründerzuschuss erfüllen.

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Häufige Fragen (FAQ) zum Gründerzuschuss/Gründungszuschuss

Wer bekommt einen Gründungszuschuss?

Eine grundlegende Voraussetzung für den Gründungszuschuss und das Startkapital ist die Arbeitslosigkeit. Der Antragsteller muss zudem für der Förderung der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld I beziehen. Zudem sollte der Restanspruch für das Arbeitslosengeld noch bei mindestens 150 Tagen liegen. Der Gründer beendet dann durch die Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit und ist hauptberuflich selbstständig.

Wie lange bekommt man den Gründerzuschuss?

Die erfolgreiche Bewilligung des Startkapitals läuft nach sechs Monaten aus, danach benötigt der Gründerzuschuss eine bewilligte Verlängerung. Deshalb ist es sinnvoll, vier Monate nach der Gründung beim Arbeitsamt den Verlängerungsantrag für den Existenzgründerzuschuss abzuschicken.

Wie hoch ist der Gründerzuschuss?

Der Gründungszuschuss wird in zwei Förder-Phasen unterteilt. Phase 1 betrifft die ersten sechs Monate der Förderung für die Selbstständigkeit nach der Bewilligung. Dort erhalten Gründer neben dem monatlichen Arbeitslosengeld I vom Arbeitsamt noch eine Pauschale von 300 Euro pro Monat für die soziale Absicherung. Nach Ablauf dieser Zeit lässt sich der Gründerzuschuss als Startkapital dann verlängern. In dieser 2. Phase ist dann nur noch die Pauschale von 300 Euro enthalten.

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

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