Voraussetzungen für das Gründen unter 18
Grundsätzlich gilt, dass junge Menschen unter 18 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig sind. Als voll geschäftsfähig gelten sie erst dann, wenn sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Deshalb sind für das Gründen unter 18 bestimmte Voraussetzungen und Schritte notwendig. Zuallererst brauchst du als unter 18-Jähriger eine Ermächtigung deiner Eltern, die dir somit erlauben, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben. Diese Ermächtigung ist die wichtigste Voraussetzung, denn ohne sie kannst du nicht Gründen. Im Prinzip will man damit erreichen, dass sich Minderjährige der großen Verantwortung einer Unternehmensgründung bewusst werden.
Hast du die Ermächtigung deiner Eltern, muss das Familiengericht diese Ermächtigung genehmigen. Dafür entscheidet ein Rechtspfleger durch ein persönliches Gespräch mit dir und deinen Eltern, ob du wirklich die gewisse Reife, die Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um ein Unternehmen zu gründen. Erst durch die Zustimmung des Familiengerichts, wurde deine unternehmerische Tauglichkeit bescheinigt. Mit dieser Genehmigung kannst du nun eine unternehmerische Tätigkeit uneingeschränkt ausüben.
Im nächsten Schritt liegt es an dir, ob du dich für eine Freiberuflichkeit entscheidest oder für ein Gewerbe. Denn eine gewerbliche Selbstständigkeit setzt voraus, dass du ein Gewerbe anmeldest. Die Gewerbeanmeldung kannst du nun alleine tätigen und dir einen Termin beim Gewerbeamt deiner Stadt geben lassen.
Gründen unter 18 auch ohne Genehmigung
Solltest du keine Genehmigung vom Familiengericht erhalten, dann kannst du in gewissem Maße trotzdem unternehmerisch tätig werden. Zum einen darfst du eine Gesellschafterrolle übernehmen, für die du jedoch die Zustimmung deiner Eltern benötigst. Doch ohne Genehmigung vom Gericht, kannst du auch hier an keinen Versammlungen teilnehmen und über Beschlüsse mit abstimmen. Zum anderen kannst du auch eine Prokura übernehmen. Dies ist eine handelsrechtliche Vollmacht im Angestelltenverhältnis, die dir erlaubt, alle Arten von Rechtsgeschäften vorzunehmen. Doch auch dafür benötigst du in jedem Fall die gerichtliche Einwilligung, solltest du diese Position im Rahmen eines Dienstvertrags ausüben.
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Selim Esmen und