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Unser Überblick zur Definition, zum Aufbau und Kündigen

Franchisevertrag abschließen: Nur mit diesen 10 Inhalten ist er rechtsgültig!

Wer Franchisenehmer werden möchten, muss sich früher oder später mit den rechtlichen Voraussetzungen beschäftigen und damit auch mit dem Franchisevertrag. Ohne diesen Vertrag lässt sich kein erfolgreiches Franchise aufbauen, da alle Rechte und Pflichten dort aufgeführt sind. Je besser die einzelnen Punkte verstanden werden, desto reibungsloser und schneller klappt es mit der Gründung. Der folgende Artikel erklärt deshalb die Definition, alles zum Inhalt des Vertrags mit detaillierten Beschreibungen und zur Kündigung eines bestehenden Franchisevertrags.

Du möchtest ein Franchise gründen und benötigst dafür alle wichtigen Details zum Franchisevertrag? Dann solltest du diesen Artikel detailliert durchlesen. Wir erklären dir in diesem Artikel unter anderem, welche Inhalte der Vertrag aufweisen muss, um gültig zu sein, und wie du einen bestehenden Vertrag mit einem Franchisepartner kündigen kannst.

Franchisevertrag: die Definition

Beim Franchisevertrag handelt es sich um die rechtliche Grundlage einer Zusammenarbeit zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer. Denn in diesem Vertrag ist die Art und der Umfang der gegenseitigen Rechte bzw. Pflichten für das Franchise verbindlich festlegt. Dabei verpflichtet sich der Franchisegeber, seinem Vertragspartner bestimmte Nutzungsrechte an Schutzrechten zu gewährleisten. Dazu gehören zum Beispiel Marken, Muster und Patente. Außerdem stimmt er zu, dem Franchisenehmer das notwendige Wissen für den Start des Franchiseunternehmens zu vermitteln.

Im Gegenzug muss der Franchisenehmer laut Franchisevertrag eine einmalige Eintrittsgebühr und regelmäßige Lizenzgebühren zahlen. Vor der Vertragsunterzeichnung steht dann noch die Erfüllung der sogenannten vorvertraglichen Aufklärungspflicht an. Dabei werden dem Franchisenehmer sämtliche notwendigen Informationen zum Franchisesystem zur Verfügung gestellt.

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Ist man als Franchisenehmer selbstständig?

Ja, als Franchisenehmer ist man selbstständig. Denn bei der Vertriebsform Franchising sind sowohl Franchisenehmer als auch Franchisegeber rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Allerdings kann der Franchisenehmer nicht selbst über alle Vorgänge und Ausgaben seiner Selbstständigkeit entscheiden, da diese durch den Franchisevertrag begrenzt sind. Daher gelten die vertraglich festgelegten Regeln, jedoch ist der Franchisenehmer kein klassischer Angestellter des Franchisegebers.

Der Inhalt eines Franchisevertrags

Beim Inhalt des Franchisevertrags gibt es konkrete Vorgaben, die beide Seiten einhalten müssen. Denn nur wenn der Inhalt die folgenden Ansprüche erfüllt, ist der Vertrag rechtsgültig:

1. Präambel

Die Präambel definiert die Art des Vertriebssystems und die Unternehmensphilosophie. Der Begriff lässt sich mit „feierliche Erklärung als Einleitung eines Vertrags“ übersetzen. Dort ist auch die Vision des Unternehmens festgelegt, aber auch der wichtigste Grundsatz zur Kundenbetreuung. Generell dient die Präambel als Einstieg und darf beim Inhalt im Franchisevertrag nicht fehlen.

2. Vertragsgegenstand

Im zweiten Punkt des Vertrags ist der Gegenstand des Franchising aufgeführt, was zum Beispiel verschiedene Schutzrechte zur Marke oder ein Patent sein können. Das heißt, wenn der Franchisegeber beispielsweise eine Produktionstechnik zum Patent angemeldet hat und dieses auch erteilt wurde, dann wird diese Tatsache hier aufgeführt. Aber auch die Marke bzw. das Logo sollten ausführlich beschrieben sein. Außerdem ist es wichtig, diese Rechte und Patente dem Franchisevertrag als Kopie beizufügen.

3. Vertragsgebiet

Damit der Franchisenehmer nicht plötzlich direkt nebenan mit einem weiteren Unternehmen eines Franchisegebers und somit direkter Konkurrenz rechnen muss, lässt sich im Franchisevertrag das Vertragsgebiet festlegen. Das heißt, dort ist dann eine bestimmte Postleitzahl angegeben, die nur für den Franchisenehmer reserviert ist. Damit ist es dem Franchisegeber verboten, diese Postleitzahl erneut in einem weiteren Vertrag zu vergeben. Neben der Postleitzahl sind auch Städtenamen oder komplette Regionen möglich.

4. Vertragslaufzeit

Bei der Vertragslaufzeit gibt es keine einheitliche oder gesetzliche Vorgabe. Jedoch gilt dabei der Grundsatz: Je höher die Investitionen, desto länger sollte der Vertrag laufen. Insgesamt sind mindestens fünf Jahre als Vertragslaufzeit beim Franchisevertrag üblich. Auch eine Verlängerungsoption kann festgelegt werden, mit bestimmten vorher festgelegten Bedingungen. Wichtig ist noch, dass eine unbefristete Vertragslaufzeit generell nicht möglich ist, wenn sich keine eindeutigen Kündigungsregeln im Vertrag befinden.

5. Eintritts- und Franchisegebühr

Auch wenn die beiden Gebühren unter einem Punkt im Franchisevertrag zusammengefasst sind, unterscheiden sie sich entscheidend in der Auszahlung. Denn die Eintrittsgebühr ist nur ein einziges Mal fällig, selbst bei einer Vertragsverlängerung wird sie nicht noch einmal berechnet. Im Gegensatz wird die Franchisegebühr in regelmäßigen Abständen gezahlt, meistens jedoch monatlich oder für ein Jahr im Voraus. Generell lässt sich diese Gebühr auch von verschiedenen Faktoren abhängig machen, zum Beispiel vom Umsatz oder den Stückzahlen. Außerdem ist es sinnvoll, die Franchisegebühr mit verschiedenen Leistungen zu begründen, wie Weiterbildungen, Marktanalysen etc.

6. Pflichten der Vertragspartner

Die Pflichten der Vertragspartner lassen sich im Franchisevertrag vom Franchisegeber bzw. dem Franchisenehmer weitgehend selbst festlegen. Zum Beispiel, welche Vorbereitungen für den Einstieg nötig sind und auch welche Waren der Franchisenehmer laut Vertrag monatlich annehmen muss. Allerdings schreibt die Industrie- und Handelskammer bestimmte Pflichten auch vor. Dazu gehört die Vorgabe, dass der Franchisegeber den Franchisenehmer richtig, vollständig und unmissverständlich über die Rentabilität des Unternehmens zu unterrichten hat.

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7. Hinweis zur Selbstständigkeit des Unternehmers

Damit keine Scheinselbstständigkeit durch das Franchising entsteht, tritt der Franchisenehmer als selbstständiger Unternehmer auf. Deshalb sind unter diesem Punkt im Franchisevertrag bestimmte Voraussetzungen aufgeführt, die die Selbstständigkeit beweisen sollen. Dazu gehören die folgenden Faktoren:

  • Beim Gewerbeamt ist das Franchise als eigenes Unternehmen angemeldet.
  • Die Arbeitszeiten kann der Franchisenehmer frei wählen.
  • Der selbstständige Unternehmer kann durch die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreisen Gewinne erwirtschaften.
  • Er zahlt die Betriebskosten selbst.
  • Die Umsätze und Einkommen werden selbst versteuert.
  • Die Abrechnungen übernimmt der selbstständige Unternehmer.
  • Der Franchisenehmer erhält kein Gehalt vom Franchisegeber.

Die genannten Faktoren können auch durch Formulare und Genehmigungen belegt werden, die in den Anhang des Vertrags gehören.

8. Kündigung des Vertrags

Natürlich endet der Vertrag nach der festgelegten Laufzeit, weshalb dann keine Kündigung notwendig ist. Doch es kann vor dem Vertragsende zu einer Kündigung kommen, wenn die Geschäfte nicht so laufen wie erwünscht oder Streitigkeiten dazwischenkommen. Deshalb legt dieser Punkt fest, wie sich der Franchisevertrag kündigen lässt, wobei zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden wird.

Bei der ordentlichen Kündigung gibt es eine bestimmte Frist, die beide Seiten einhalten müssen. Die außerordentliche Variante kommt bei einem wichtigen Grund zum Einsatz. Außerdem steht in diesem Abschnitt, was beim Kündigen mit den Unterlagen passiert und ob Ausgleichszahlungen fällig sind.

9. Regelungen bei Streitigkeiten

Gründe für Streitigkeiten gibt es bei einem Franchise einige, denn schließlich treffen zwei oder mehr unbekannte Personen aufeinander, die unterschiedliche Vorstellungen und Strategien besitzen. Doch wenn es sich um Vertragsverstöße handelt, legt der Franchisevertrag fest, was in einem solchen Fall passiert. Denn der Franchisegeber und Franchisenehmer können Vereinbarungen zu Abmahnungen oder Vertragsstrafen treffen. Das ist sinnvoll, wenn zum Beispiel bestimmte Vorgaben zur Herstellung nicht eingehalten werden. Dort sind dann Geldstrafen üblich, aber auch die Kündigung des Franchisevertrags ist eine Option.

10. Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung legt fest, dass sich der geschlossene Franchisevertrag innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen und damit komplett auflösen lässt. Damit die Widerrufsbelehrung eine Rechtsgültigkeit besitzt, müssen die folgenden Merkmale vorhanden sein:

  • die ladungsfähige Anschrift der Vertragspartner sowie die korrekte Firmenbezeichnung
  • ein Hinweis über die 14-tägige Widerrufsfrist
  • ein Hinweis über den Beginn der Widerrufsfrist
  • die Regel, dass der Widerruf ohne die Angabe von Gründen in Textform erfolgen muss
  • ein Widerrufsformular, das der Franchisenehmer bzw. Franchisenehmer für den Widerruf nutzen kann

Durch diese Belehrung können beide Seiten den Vertrag noch einmal prüfen und bei Bedenken vom Franchisevertrag zurücktreten.

So kannst du einen bestehenden Franchisevertrag kündigen

Wer die 14-tägige Widerrufsfrist verpasst und nicht bis zum Vertragsende warten möchte, kann seinen bestehenden Franchisevertrag trotzdem kündigen. Die genauen Fristen und Abläufe sind dabei im Vertrag festgelegt, doch nicht immer stimmen beide Seiten bei der Meinung über den Kündigungsgrund überein. Dann ist es nicht sinnvoll, einfach Zahlungen oder Tätigkeiten einzustellen, denn das sorgt wiederum für empfindliche Vertragsstrafen.

Viel besser ist es, sich in einem solchen Fall von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann den Vertrag noch einmal prüfen und die ersten Schritte zur Kündigung einleiten. Im Normalfall kostet eine solche Erstberatung beim Kündigen des Franchisevertrags zwischen 90 und 150 Euro je nach Branche.

Fazit: Den Franchisevertrag genau prüfen!

Auch wenn dir die einzelnen Punkte des Vertrags noch fremd sind, es ist gar nicht so kompliziert, einen rechtsgültigen Franchisevertrag abzuschließen. Achte unbedingt auf die zehn Merkmale, damit dein Franchisingvertrag auch rechtsgültig ist und lass dir Zeit beim Durchlesen. Außerdem kannst du zur Überprüfung einen Anwalt einschalten, solltest du bei den Inhalten noch unsicher sein. Am Ende musst du deinen Vertrag mit einem guten Gefühl unterzeichnen, denn er ist die Basis deines Erfolgs.

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Das sind die wichtigsten Schritte auf die du beim Ausfüllen deines Franchise-Vertrags achten solltest.

Häufige Fragen (FAQ) zum Franchisevertrag

Was ist ein Franchisevertrag?

Beim Franchisevertrag handelt es sich um die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen einem Franchisegeber und dem Franchisenehmer. Denn in diesem Vertrag sind die Art und der Umfang der gegenseitigen Rechte bzw. Pflichten für das Franchise verbindlich festlegt. Dabei verpflichtet sich der Franchisegeber, seinem Vertragspartner bestimmte Nutzungsrechte an Schutzrechten zu gewährleisten. Dazu gehören zum Beispiel Rechte für Marken, Muster und Patente.

Was gehört zum Inhalt eines Franchisevertrags?

Der Inhalt des Franchisevertrags startet mit der Präambel. Die Präambel definiert die Art Vertriebssystems und die Unternehmensphilosophie. Der Begriff lässt sich mit „feierliche Erklärung als Einleitung eines Vertrags“ übersetzen. Dort ist die Vision des Unternehmens festgelegt, aber auch der wichtigste Grundsatz zur Kundenbetreuung.

Wie kann ich einen bestehenden Franchisevertrag kündigen?

Die genauen Fristen und Abläufe sind im Franchisevertrag festgelegt, doch nicht immer stimmen beide Seiten bei der Meinung über den Kündigungsgrund überein. Dann ergibt es wenig Sinn, einfach Zahlungen oder Tätigkeiten einzustellen, denn das sorgt für empfindliche Vertragsstrafen. Viel besser ist es, sich in einem solchen Fall von einem Anwalt beraten zu lassen.

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

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