Es klingt vielleicht stressig, aber es wird dich im Leben voranbringen
Du bist angestellt? Bau dir trotzdem eine Selbstständigkeit auf!
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Inhaltsverzeichnis
- Gründen neben dem Job – kann das funktionieren?
- Wie gründe ich mein eigenes Unternehmen?
- Welche grundsätzlichen Faktoren muss ich beim Gründen neben dem Job beachten?
- Welche Spezialregelungen gibt es?
- Welche Rolle spielt die Sozialversicherung beim Gründen neben dem Job?
- Weitere Tipps zur Gründung neben dem Job
- Fazit
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Gründen neben dem Job – kann das funktionieren?
Ja, das kann es auf jeden Fall. Es kann nicht nur funktionieren, sondern ist mittlerweile eine der beliebtesten Formen der Unternehmensgründung in Deutschland. Der KfW Gründungsmonitor zeigt, dass mittlerweile mehr als jede zweite Unternehmensgründung nebenberuflich geführt wird. Das ist unabhängig von der Branche. Vom einfachen Online-Verkauf über E-Bay und andere Portale, über handwerkliche Tätigkeiten, bis hin zu Dienstleistungen im Web kann jede erdenkliche selbstständige Tätigkeit auch nebenberuflich ausgeführt werden.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie du das Gründen neben dem Job umsetzen kannst. Einerseits kannst du zunächst klein anfangen und dich in Form einer nebenberuflichen Selbstständigkeit langsam an das Gebiet herantasten. So profitierst du einerseits von der Sicherheit, die dir deine Anstellung bietet, kannst andererseits jedoch gleichzeitig herausfinden, wie gut eine Selbstständigkeit dir tatsächlich liegt. Funktioniert es und hast du den Start hin zu einem gewissen Grundeinkommen über dein Unternehmen gemeistert, kannst du den Übergang von der Anstellung in die Selbstständigkeit versuchen.
Alternativ kannst du die nebenberufliche Selbstständigkeit auch als dauerhaftes Zubrot zum regulären Verdienst nutzen. Das ist die Form, die ich selbst für mich dauerhaft gewählt habe. Ich arbeite als Buchhalter 20 bis 25 Stunden in der Woche, um die Vorteile einer festen Anstellung zu genießen. Durch die geringere feste Arbeitszeit bin ich in meinen gesamten alltäglichen Abläufen wesentlich flexibler, weil einfach mehr Zeit abseits des regulären Arbeitsplatzes vorhanden ist. Ergänzt wird diese Anstellung durch meine nebenberufliche Selbstständigkeit. So erreiche ich ein solides Vollzeitgehalt bei voller Flexibilität und einem abwechslungsreichen Arbeitsalltag. Das funktioniert seit mittlerweile drei Jahren absolut hervorragend.
Wie gründe ich mein eigenes Unternehmen?
Dazu haben wir dir in einigen Artikeln bereits nützliche Informationen zusammengestellt. Hier findest du einen Ratgeber, wie du bei der Gründung deines Unternehmens vorgehen solltest. Zusätzlich findest du hier alle Entwicklungsschritte von deiner Geschäftsidee hin zum erfolgreichen Unternehmen. Außerdem solltest du die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen zur Unternehmensführung beachten. Weitere interessante Artikel zu speziellen Unternehmensformen und Sachverhalten findest du hier:
- Unternehmensgründung aus der Arbeitslosigkeit
- So gründest du ein Unternehmen neben dem Studium
- Gründung einer UG
- Gründung einer GbR
- So gründest du eine GmbH
- Ein Unternehmen im Ausland gründen
Welche grundsätzlichen Faktoren muss ich beim Gründen neben dem Job beachten?
Du darfst nicht selbst entscheiden, welche Tätigkeit deinen Hauptberuf darstellt und welche Tätigkeit als Nebenberuf geführt wird. Das ist an objektive Kriterien gebunden. Unter anderem richtet es sich nach deiner Arbeitszeit, deinem Einkommen und der Frage, ob du Mitarbeiter beschäftigst. Idealerweise arbeitest du zunächst alleine und beschäftigst dich maximal 18 Stunden in der Woche mit deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit. Außerdem sollte dein Einkommen aus deinem Unternehmen das aus der Anstellung nicht übersteigen.
Zur Aufnahme der nebenberuflichen Tätigkeit solltest du deinen Arbeitgeber im Regelfall über den Sachverhalt informieren. Diese kann er nicht verhindern, solange deine hauptberufliche Tätigkeit unter deinem Nebenberuf nicht leidet. Zusätzlich dürfen keine Interessenskonflikte dadurch entstehen, dass du ihm Konkurrenz machen würdest. Eine Pflicht zur Meldung einer Nebentätigkeit beim Arbeitgeber ist zwar häufig vertraglich verankert, aber eigentlich nicht wirksam. Lass dir trotzdem am besten eine schriftliche Bestätigung über die Aufnahme deiner nebenberuflichen Tätigkeit idealerweise ausstellen, sodass du nachweislich abgesichert bist.
Welche Spezialregelungen gibt es?
Die oben genannten Regeln gelten für normale Angestellte. Ein paar Besonderheiten gelten für Beamte, Studenten und nebenberufliche Selbstständigkeit in hauptberuflicher Arbeitslosigkeit.
Beamte
Als Beamter darfst du maximal 20 Prozent deiner wöchentlichen Dienstzeit auf eine Nebentätigkeit verwenden. Der zusätzlich erzielte Verdienst darf maximal bei 40 Prozent deines jährlichen Endgrundgehaltes liegen. Hier wird definitiv eine Genehmigung erforderlich, die auch verweigert werden kann. Gründe dafür können deine Auslastung als Beamter, Interessenskonflikte zur dienstlichen Tätigkeit und eine nicht mit dem Ansehen einer öffentlichen Beschäftigung vereinbare Tätigkeit sein.
Studenten
Du darfst maximal 305 Euro pro Monat hinzuverdienen und maximal 18 bis 20 Stunden pro Monat nebenberuflich tätig sein. Die Verdienstgrenze darfst du zweimal pro Jahr für zwei Monate überschreiten. Möchtest du mehr Geld im Rahmen der möglichen Arbeitszeit verdienen, kannst du dich studentisch krankenversichern und erhöhst so deine Verdienstgrenze auf ungefähr 2.000 Euro pro Monat.
Arbeitslosigkeit
Im Falle der Arbeitslosigkeit darfst du beim Gründen eigentlich nur 165 Euro anrechnungsfrei und generell maximal 400 Euro hinzuverdienen. Allerdings gibt es eine besondere Regelung, die dir einen größeren Hinzuverdienst ermöglicht. Wenn du deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit in den letzten 18 Monaten deiner Anstellung mindestens 12 Monate nachgegangen bist, kannst du die Einkünfte daraus weiter anrechnungsfrei beziehen, selbst wenn diese deutlich höher sind als die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro. Voraussetzung ist, dass deine Einkünfte sich in dem Rahmen bewegen, in dem sie sich auch in den letzten 12 Monaten deiner nebenberuflichen Tätigkeit bewegt haben. Außerdem gilt grundsätzlich für Nebeneinkünfte in der Arbeitslosigkeit, dass eine Arbeitszeit von 15 Stunden pro Woche nicht überschritten werden darf. Andernfalls giltst du nicht als arbeitslos.
Welche Rolle spielt die Sozialversicherung beim Gründen neben dem Job?
Du kennst es bestimmt aus deiner Anstellung, dass von deinem Gehalt neben der Lohnsteuer Sozialabgaben abgezogen werden. Dabei handelt es sich um Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Als Angestellter zahlst du im Regelfall etwa die Hälfte der anfallenden Kosten, dein Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte. Selbstständige hingegen müssen ihre Ausgaben für die Sozialversicherung komplett tragen, sind jedoch freier im Hinblick darauf, welche Bereiche der Sozialversicherung abgedeckt werden sollen. Kranken- und Pflegeversicherung sind dabei die Pflichtversicherungen, Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherungen sind nur für bestimmte Gruppen von Selbstständigen verpflichtend. Arbeitslosen- und Unfallversicherung sind generell für alle Selbstständigen freiwillig.
Nun hast du jedoch beim Gründen neben dem Job gewissermaßen einen sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus. Per Definition kannst du hauptberuflich nämlich nur angestellt oder nur selbstständig sein. Die Sozialversicherung fällt nur für einen der beiden Bereiche an, nämlich für den, der als dein Hauptjob zu betrachten ist. Beim Gründen neben dem Job ist das im Regelfall deine Anstellung, für die ganz normal Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. In diesem Fall bleibt dein Verdienst aus der Selbstständigkeit sozialversicherungsfrei. Gilt hingegen deine Selbstständigkeit als Hauptjob, greift dafür die oben beschriebene Vorsorgepflicht über deine selbstständigen Einkünfte. Dafür bleibt dein Anstellungsverhältnis sozialversicherungsfrei, da du bereits über die Selbstständigkeit abgesichert bist.
Egal, wie du es also regelst: Du profitierst in hohem Maße davon, dass nur einer der beiden Teile deines Einkommens der Sozialversicherung unterliegt. Aus der praktischen Aufteilung bei mir persönlich zwischen Anstellung und Selbstständigkeit als Geschäftsführer meines Unternehmens kann ich dir bestätigen, dass das wirklich funktioniert. Bei einer Anstellung zahlst du ungefähr 20 Prozent Sozialabgaben von deinem Bruttogehalt – bei der Selbstständigkeit entfällt dieser Teil komplett.
Weitere Tipps zur Gründung neben dem Job
- Suche dir idealerweise eine Beschäftigung, die du von zu Hause aus betreiben kannst. Im Nebenberuf große Produktionsstätten und innovative Produktentwicklungen aus dem Boden zu stampfen, wird wahrscheinlich am Faktor der verfügbaren Zeit scheitern.
- Plane mit möglichst geringem Kapitalbedarf. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit signalisiert auch Investoren, dass du nicht alles auf eine Karte setzt, sondern dir „nur“ ein zweites Standbein schaffst. Entsprechend kritisch werden mögliche Investoren auf Finanzierungswünsche reagieren. Außerdem bedeutet das Gründen neben dem Job, dass du sowieso erst einmal langsam starten oder dich dauerhaft nebenberuflich beschäftigen möchtest. Damit wirst du nicht sofort reich, sodass große Investitionen zum Start ein Risiko darstellen können.
- Pflege ein gut strukturiertes Zeitmanagement. Wenn du zwischen zwei Jobs, alltäglichen Verpflichtungen und deiner Freizeit pendelst, bedeutet das, dass du viele Dinge unter einen Hut bekommen musst. Sorge entsprechend dafür, dass du dir einen klaren Zeitplan ausarbeitest, wann welcher Bereich deinen Fokus erfordert, und dass du alle vier Bereiche in ausreichendem Maße ausfüllen kannst.
- Sprich mit deinem sozialen Umfeld über deine Ideen. Naturgemäß wird eine Selbstständigkeit von Angestellten eher kritisch betrachtet. Das ist insofern hilfreich, dass du mit möglichen Bedenken zu seiner Idee konfrontiert wirst und darüber nachdenken kannst, inwiefern sie dich tatsächlich betreffen. So nimmt deine Idee mehr und mehr Formen an, indem du Unwägbarkeiten bereits von vornherein zu umgehen versuchst.
- Investiere deine Motivation in das Projekt. Auch wenn es beim Gründen neben dem Job möglicherweise (zunächst) gar nicht um deine Haupttätigkeit geht, so solltest du zumindest für den Bereich brennen, in dem du tätig sein möchtest, und es als wichtigen Teil deiner Selbstverwirklichung begreifen. Dann bringst du die nötige Motivation mit, um das Projekt auch wirklich erfolgreich durchzuziehen.
Fazit
Das Gründen neben dem Job ist eine hervorragende Möglichkeit, um die Selbstständigkeit im kleinen Rahmen „auszuprobieren“, einen erfolgreichen Start als Vollzeitunternehmer vorzubereiten oder dir dauerhaft einen Zuverdienst zu deiner regulären Tätigkeit zu sichern. Dabei profitierst du von einigen Vorteilen, beispielsweise der entfallenden Sozialversicherungspflicht deines Zuverdienstes. Wichtig ist, dass du dich gerade beim Gründen neben dem Job finanziell nicht übernimmst, aber gleichzeitig mit vollem Herzblut dabei bist. In diesem Fall kannst du von einer höheren Flexibilität bei gleichzeitiger Absicherung oder einer höheren Selbstverwirklichung profitieren. Entsprechend kann sich der kleine Schritt in die Selbstständigkeit auf vielseitige Weise für dich lohnen.
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Über den Autor
Christoph Hackel
Ich bin ausgebildeter Steuerfachangestellter und arbeite seit 2015 in Teilzeit als Buchhalter für ein Dortmunder Handelsunternehmen. In der übrigen Zeit betreibe ich mit der Unicon Text & Web UG mein eigenes kleines Unternehmen im Bereich Webmarketing und Texterstellung - eine Tätigkeit, der ich seit meinem Studium (Philosophie und Geschichte) treu geblieben bin. Diese bunte Mischung führt zu meinem Hang zu Zahlen, Betriebswirtschaft, Rationalem und Themen rund um die Persönlichkeitsentwicklung.