Tipps und Tricks deinen Urlaub von der Steuer abzusetzen
Kurzurlaub: So lässt du das Finanzamt für deinen Privaturlaub bezahlen
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Der „Trick“: Der Fiskus erkennt die Kosten für Betriebsfeiern und -ausflüge steuerlich mit Angestellten an (bis zu gewissen Grenzen) – dazu zählen natürlich auch deine 450-€-Kräfte. Das heißt für dich: Hast du deinen Lebenspartner als 450-€-Kraft eingestellt, startet doch jetzt im Sommer gemeinsam in einen schönen Kurzurlaub und lasst euch die Kosten vom Finanzamt teilweise erstatten!
MEIN TIPP
Welche Arten von Veranstaltungen anerkannt werden und welche nicht, siehst du in der Schnellübersicht unten. Damit es funktioniert, beachte die 2 Bedingungen:
Voraussetzung 1: Keine Sonderbehandlung für Angehörige
Wenn du neben dem angestellten Lebenspartner noch andere Angestellte hast, sollten auch diese am Betriebsausflug teilnehmen dürfen. Der Ausflug auf Betriebskosten darf keine Sonderleistung für deine angehörigen Angestellten sein.
Voraussetzung 2: Kostengrenze beachten
Der steuerlich anerkannte Höchstbetrag liegt bei 110 € (einschließlich der Umsatzsteuer!) pro Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung. Nur wenn du diese Betragsgrenze einhältst, sind die Kosten für die Betriebsveranstaltung inklusive Umsatzsteuer vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig (und für deine Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei).
Zwar handelt es sich bei der 110-€-Grenze um eine „Freigrenze“ – wird sie überschritten, bleiben die 110 € Abzug erhalten –, der Fiskus streicht dir aber den Vorsteuerabzug. Das wird schnell zum teuren „Vergnügen“.
Die Falle: Nur 1€ zu viel – und der Spaß wird teuer
Das ist eine häufig übersehene Falle: Übersteigen die Kosten die 110-€-Grenze, wird der übersteigende Anteil lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig. Hast du bei einem 450-€-Jobber die Grenze von 450 €/ Monat ausgereizt, wird diese überschritten und der Minijobber droht seinen Status als Minijobber zu verlieren. Nachzahlungen wären die Folge.
Zum anderen: Das Finanzamt verlangt, dass die Kosten für einen Betriebsausflug/eine Betriebsfeier nicht unangemessen hoch ausfallen. Wird die 110-€-Grenze überschritten, wird das unterstellt – und dir dann in der Regel der Vorsteuerabzug gestrichen. Du bleibst also auf der Umsatzsteuer, die in den Rechnungen für den Ausflug steht, sitzen.
Achtung, wenn Gäste teilnehmen!
Wenn du nicht nur eigene Angehörige beschäftigst, ist es oft üblich, dass auch die Lebenspartner der anderen Angestellten am Betriebsausflug oder der Betriebsfeier teilnehmen. In diesem Fall solltest du besonders genau kalkulieren. Denn die 110- €-Grenze gilt nicht etwa pro Teilnehmer, sondern pro Arbeitnehmer. Dabei sind die Angehörigen den Arbeitnehmern zuzurechnen.
Beispiel: Du hast 3 Mitarbeiter, die alle an deinem Ausflug teilnehmen und ihren Partner mitbringen. Die Gesamtkosten des Betriebsausflugs belaufen sich auf 315 €, also auf 105 € pro Mitarbeiter, und bewegen sich damit noch innerhalb der 110-€- Grenze. Die Höchstkosten liegen in diesem Fall bei 330 € (einschließlich der Umsatzsteuer).
MEIN TIPP
Wenn du für deine (angestellten) Mitarbeiter etwas Besonderes planst, wie etwa ein Wochenende auf Mallorca, die Kosten entsprechend hoch sind und die 110-€-Grenze trotzdem nicht gefährdet werden soll, kannst du eine Zuzahlung in Betracht ziehen. Das heißt: Die Mitarbeiter zahlen den 110 € übersteigenden Anteil selbst – so kannst du die 110 € weiterhin als Betriebsausgabe absetzen! Voraussetzung: Die Mitarbeiter müssen sich vor der Veranstaltung dazu bereit erklären.
Lass deine Mitarbeiter (also auch deinen im Betrieb mitarbeitenden Lebensgefährten) die folgende Erklärung unterschreiben:
„Übersteigen die Zuwendungen anlässlich der Betriebsveranstaltung am … je Arbeitnehmer den Betrag von 110 €, verpflichte ich mich, den übersteigenden Betrag, der auf mich entfällt, selbst zu tragen. Dieser Betrag wird bei der nächsten Lohnabrechnung von meinem Nettogehalt abgezogen.“
ACHTUNG
Geschieht dies erst nach der Veranstaltung, wird die Selbstverpflichtung vom Finanzamt nicht anerkannt. Deshalb: Lass die Selbstverpflichtung immer schon VOR der Veranstaltung unterschreiben!
Dieser Artikel wurde von BWRmed!a bereitgestellt.
Autor: Günter Stein (Unternehmer)
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7 Antworten
Gut zu wissen, dass wenn die Kosten für einen Urlaub die 110 Euro Grenze überschreiten, der übersteigende Anteil lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig ist. Ich werde mich mit meinem Steuerberater nochmal beraten wie die angemessene Höhe für einen Betriebsausflug ist. Interessant, dass man wenn Gäste teilnehmen die oben genannte Grenze pro Arbeitnehmer gilt.
Gut zu wissen, dass ein Ausflug auf Betriebskosten keine Sonderleistung für die angehörigen Angestellten sein sollte. Ich werde bei meiner Steuerberatung mal nachfragen ob ich meine Ausflüge mit der Steuer absetzen kann. Interessant, dass die Obergrenze bei 110 Euro liegt, ich werde darauf achten.
Das ist toll, dass es möglich ist die Kosten vom Finanzamt erstatten bekommen. Auf Sonderleistungen könnten wir mit den Mitarbeitern verzichten, damit unser Urlaub mitfinanziert wird. Ich informiere mich noch bei meine Berater, wie wir es am besten gestalten könnte. Danke für die wunderbare Idee!
Mein Bruder sucht seit einiger Zeit nach Tipps zu Steuer. Er versucht herauszufinden, wie sich sein Urlaub auf seine Steuern auswirken wird. Gut, dass ich den Beitrag hier gefunden habe. Die Informationen sind wirklich hilfreich und interessant.
Gut zu wissen, dass man als Selbstständiger sogar einen Urlaub absetzen kann. Ich werde schauen ob ich Ihren Trick mit dem Angestellten Lebenspartner umsetzen kann. Ich habe gleich morgen auch einen Termin bei meinem Steuerberater.
Gut zu wissen, dass der Höchstbetrag bei 110 € pro Arbeitnehmer liegt. Ich muss bald meine Steuererklärung erstellen und ich informiere mich zum Thema, um alles richtig auszufüllen. Danke für den Beitrag, sehr hilfreich!
Danke für die Liste, was bei einer Betriebsfeier steuerlich absetzbar ist. Ich wusste zum Beispiel nicht, dass man das Arbeitsessen nicht absetzten kann. Ich plane einen Ausflug mit meinen Angestellten und werde das berücksichtigen.