Bringt junge Startups und private Investoren zusammen
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital: Für Investoren und Startups


Von dem INVEST - Zuschuss für Wagniskapital profitieren sowohl Startups als auch Investoren
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital?
- Wie sieht die INVEST-Förderung genau aus?
- Welche Unternehmen lassen sich fördern?
- Welche Unternehmen können den INVEST Zuschuss für Wagniskapital erhalten?
- So beantragt man den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital
- Fazit
- Häufige Fragen (FAQ) zum INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
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Wir beantworten in diesem Artikel diese Fragen rund zum Thema Förderung deines Startups mit dem INVEST-Zuschuss für Wagniskapital:
- Was ist der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital?
- Wie genau sieht die INVEST-Förderung aus?
- Welche Unternehmen lassen sich fördern?
- Welche Unternehmen können den INVEST Zuschuss für Wagniskapital erhalten?
- Wie beantragt man den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital?
Was ist der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital?
Bei dem INVEST – Zuschuss für Wagniskapital handelt es sich übrigens um eine Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Hier werden zum einen innovative Startups gefördert und zum anderen private Investoren dazu angeregt, in größerem Ausmaß zu investieren. Also handelt es sich um öffentliche Gelder. Daher teilt sich das INVEST-Förderprogramm in zwei Komponenten auf:
- Erwerbszuschuss: Nicht rückzahlbarer steuerfreier Zuschuss bei Erwerb von Unternehmensanteilen an jungen und innovativen Startups.
- Exitzuschuss: Pauschale Erstattung der Steuern auf Gewinne bei der Veräußerung der erworbenen Anteile, was aber nur für natürliche Personen gilt.
Wie sieht die INVEST-Förderung genau aus?
Startups scheitern schon häufig in der Anfangsphase, da ihnen schon hier das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Förderprogramm an und bringt Investoren und Startups zusammen.
Den Erwerbszuschuss erhalten private Investoren oder Business Angels, die Geschäftsanteile an einem Unternehmen erwerben und diese mindestens drei Jahre halten. Dieser Zuschuss beträgt 20 Prozent des Wagniskapitals und wird zudem steuerfrei erstattet. Um diesen Zuschuss zu gewährleisten, muss der Investor jedoch eine Investition von mindestens 10.000 Euro tätigen. Jedes Jahr kann man übrigens Zuschüsse für Anteilskäufe in Höhe von bis zu 500.000 Euro beantragen. Innerhalb eines Kalenderjahres ist es somit möglich, pro Unternehmen Anteile im Wert von bis zu drei Millionen Euro zu bezuschussen.
2017 bekam das INVEST-Förderprogramm eine Ergänzung durch den sogenannten Exitzuschuss, welcher eine Steuerkompensation vorsieht. Kapitalgebern wird dabei ein Anreiz gegeben, in Startups zu investieren. Durch den Exitzuschuss erhalten Geldgeber, im Falle des Verkaufs der erworbenen Unternehmensanteile, pauschal 25 Prozent des Veräußerungsgewinns als Steuerausgleich. Die Summe ist dabei auf 80 Prozent des ursprünglichen Investitionsbetrages beschränkt. Zudem muss der Veräußerungsgewinn dabei mindestens 2.000 Euro betragen.
Welche Unternehmen lassen sich fördern?
Um den INVEST – Zuschuss für Wagniskapital von Investoren für Startups zu nutzen, muss das Unternehmen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen:
- innovatives und unabhängiges Unternehmen
- weniger als 50 Mitarbeiter
- Gründung liegt weniger als sieben Jahre zurück
- jährlicher Umsatz weniger als zehn Millionen Euro
- Kapitalgesellschaft
- Hauptsitz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und mindestens eine Zweigniederlassung in Deutschland, die im Handels- oder Gewerberegister eingetragen ist
- Gemäß Handelsregister muss das Unternehmen zu einer innovativen Branche gehören
Welche Unternehmen können den INVEST Zuschuss für Wagniskapital erhalten?
Ebenso wie Unternehmen müssen auch Investoren einige Voraussetzungen erfüllen um auf die Zuschüsse des Förderprogramms zurückgreifen zu können:
- Business Angel als natürliche Person oder Beteiligungs-GmbHs und –UGs mit sechs Gesellschaftern (Exitzuschuss erhalten nur natürliche Personen)
- Mindestinvestition muss 10.000 Euro betragen
- Die Mindesthaltedauer eines Investments beträgt drei Jahre
- Hauptwohnsitz in der EU
So beantragt man den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital
Den Antrag für die INVEST Förderung wird übrigens beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Hier gibt es zwei verschiedene Verfahren, wie die Antragstellung ablaufen kann.
Das Unternehmen besteht bereits
Wenn das Unternehmen bereits besteht muss zunächst das Startup, welches auf der Suche nach Kapital ist, einen elektronischen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen. Das BAFA prüft diesen Antrag und bescheinigt dann die Förderfähigkeit des Unternehmens. Dieser Förderbescheid ist dann sechs Monate lang gültig. Findet sich in der Zeit ein Investor, muss auch dieser einen online Antrag beim BAFA auf den Erwerbszuschuss stellen. Bewilligt das BAFA auch diesen Antrag, nimmt der Investor den Kauf der Anteile vor. Um dann die 20 Prozent als Erstattung zu bekommen, fordert der Investor dieses erneut beim BAFA an und reicht dafür den neuen Gesellschaftsvertrag ein.
Das Unternehmen ist noch nicht gegründet
Wenn das Unternehmen noch nicht besteht sondern erst gegründet werden soll, muss zunächst der Investor einen Antrag auf den INVEST Zuschuss einreichen, um die gewählte Startup-Idee unterstützen zu können. Im nächsten Schritt stellt dann das Unternehmen nach der Gründung und dem Eintrag ins Handelsregister den Antrag auf die INVEST Förderung. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach der Antragstellung des Investors erfolgen.
Fazit
Der INVEST Zuschuss für Wagniskapital stellt somit eine sehr gute Möglichkeit dar, wie Startups an mögliche Investoren kommen können. Denn auch wenn sie selbst auf die Suche gehen müssen: Wenn sie erstmal die Bestätigung haben, dass sie von der INVEST Förderung unterstützt werden, lassen sich Investoren gleich viel einfacher überzeugen. Schließlich ist es für Investoren ein attraktives Angebot, wenn sie direkt 20 Prozent der Investitionssumme zurückerhalten und später durch den Exitzuschuss die Chance auf eine Reduzierung der Steuern auf Gewinne haben. Daher ist diese Förderung eine gute Möglichkeit, um Startups und Investoren zusammen zu bringen.
Häufige Fragen (FAQ) zum INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
Bei dem INVEST – Zuschuss für Wagniskapital handelt es sich um ein Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Hier werden zum einen innovative Startups gefördert und zum anderen private Investoren dazu angeregt, in größerem Ausmaß zu investieren. Daher teilt sich das INVEST-Förderprogramm in zwei Komponenten auf:
1. Erwerbszuschuss: Nicht rückzahlbarer steuerfreier Zuschuss bei Erwerb von Unternehmensanteilen an jungen und innovativen Startups.
2. Exitzuschuss: Pauschale Erstattung der Steuern auf Gewinne bei der Veräußerung der erworbenen Anteile, was aber nur für natürliche Personen gilt.
Folgende Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen:
1. innovatives und unabhängiges Unternehmen
2. weniger als 50 Mitarbeiter
3. Gründung liegt weniger als sieben Jahre zurück
4. jährlicher Umsatz weniger als zehn Millionen Euro
5. Kapitalgesellschaft
6. Hauptsitz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und mindestens eine Zweigniederlassung in Deutschland, die im Handels- oder Gewerberegister eingetragen ist
7. Gemäß Handelsregister muss das Unternehmen zu einer innovativen Branche gehören
Investoren müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um auf die Zuschüsse des Förderprogramms zurückgreifen zu können:
1. Business Angel als natürliche Person oder Beteiligungs-GmbHs und –UGs mit sechs Gesellschaftern (Exitzuschuss erhalten nur natürliche Personen)
2. Mindestinvestition muss 10.000 Euro betragen
3. Die Mindesthaltedauer eines Investments beträgt drei Jahre
4. Hauptwohnsitz in der EU
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Über den Autor

Leoni Schmidt
Nach ihrem Abitur studierte Leoni an der Fachhochschule des Mittelstands in Köln Medienkommunikation & Journalismus. In diesem Studium sammelte sie durch Praktika bei der Rheinischen Post und bei Antenne Düsseldorf viele praktische, journalistische Erfahrung. Neben ihres Studiums arbeitete sie als Werkstudentin bei einem Online-Magazin. Bei diesem wurde sie nach ihrem Studium übernommen und arbeitete dort in der Online-Redaktion. Im Mai 2019 wechselte sie dann zu Digital Beat und Gründer.de und arbeitete bis Oktober 2021 als Junior-Online-Redakteurin.