Die Unterstützung für Studierende, Absolventen und Wissenschaftler
EXIST-Gründerstipendium: Die Förderung für Studenten
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Inhaltsverzeichnis
- Das EXIST-Gründerstipendium
- Zu fördernde Personen
- Die Förderung des EXIST-Gründerstipendiums
- Wie beantragt man das EXIST-Gründerstipendium?
- Darauf sollte man bei der Antragstellung für das Exist-Gründerstipendium achten
- Fazit
- Häufige Fragen (FAQ) zum EXIST-Gründerstipendium
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Das EXIST-Gründerstipendium
Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen und Universitäten, die gerne ein eigenes Unternehmen gründen möchten. Wichtig ist, dass es sich bei dem Gründungsvorhaben um eine innovative technologieorientierte oder wissensbasiert Idee handelt, die ein eindeutiges Alleinstellungsmerkmal und wirtschaftliche Erfolgsaussichten ausweist. Das Stipendium sichert ein Jahr lang den persönlichen Lebensunterhalt des Gründers und vergibt zusätzlich Sach- und Coachingmittel in Höhe von 35.000 Euro. Somit bietet sich auch Studierenden die Chance, mit ihrer Idee durchzustarten, ohne sich Gedanken darüber machen zu müssen, ob sie ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten können.
Zu fördernde Personen
Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Gründer aus verschiedenen Forschungseinrichtungen, wie beispielsweise Universitäten und Hochschulen, dabei, ihre Gründungsidee umzusetzen. Voraussetzung für Studenten ist, dass sie ihr Studium mindestens schon zur Hälfte absolviert haben. Für Absolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter gilt, dass ihr Studium nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf. Wer im Team gründen möchte, darf sich maximal zu dritt zu einem Gründungsteam zusammenschließen.
Die Geschäftsidee, aus der ein Unternehmen gegründet werden soll, sollte innovativ und technologiebasiert sein. Gefördert werden dabei Ideen aus dem produzierenden Gewerbe und Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Auch ein Alleinstellungsmerkmal ist für das EXIST-Gründerstipendium sehr wichtig.
Die Förderung des EXIST-Gründerstipendiums
Die finanzielle Förderung des EXIST-Gründerstipendium fällt je nach Berufsbezeichnung des Antragstellers unterschiedlich aus:
- Promovierte Gründer bekommen 3.000 Euro in Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro im Monat
- Technische Mitarbeiter bekommen 2.000 Euro im Monat
- Studierte 1.000 Euro im Monat
Zudem gibt es einen Kinderzuschlag von 150 Euro im Monat pro Kind. Auch Sachkosten übernimmt das Gründerstipendium. Bei Einzelgründungen sind das bis zu 10.000 Euro, bei Gründungen im Team können es sogar bis zu 30.000 Euro sein.
Zusätzlich können Gründer auch Coachings, Qualifizierungsmaßnahmen und Gründungsberatungen in Anspruch nehmen. Dafür gewährt das EXIST-Gründungsstipendium weitere 5.000 Euro. Bei diesen Coachings können Kurse zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit, Haftung, Risikomanagement, Betriebswirtschaft, Unternehmensführung, Internetrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Rechtsberatung oder Rhetorikkurse für Unternehmer besucht werden.
Wie beantragt man das EXIST-Gründerstipendium?
Jeder, der an einer staatlichen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung studiert oder arbeitet, kann jederzeit einen Antrag stellen. Vorausgesetzt er hat das Studium bereits zur Hälfte abgeschlossen oder das Studium ist weniger als fünf Jahre her. Der Antrag kann jedoch nicht alleine vom Gründer gestellt werden, sondern die jeweilige Hochschule ist am Antrag gleichermaßen beteiligt.
Zunächst muss man als angehender Gründer der Hochschule seine Unternehmensidee übermitteln. Im selben Zug schlägt der Gründer dann einen Mentor aus der Hochschule vor, welcher die Betreuung für die Umsetzung des Projektes übernimmt. Dann kommt das zuständige Gründernetzwerk ins Spiel, welches einen Coach vermittelt, der den Gründer weiterhin begleitet. Diese Einbettung in ein Gründernetzwerk muss durch die Hochschule nachgewiesen werden.
Jeder Gründer, der diesen Antrag gestellt hat, besucht dann das eintägige Seminar „Gründerpersönlichkeit“. Anschließend geht es an die Erstellung eines Businessplanes. Die ersten Ergebnisse des Businessplans muss man nach fünf Monaten vorgelegen. Endgültig fertig muss er nach zehn Monaten sein.
Darauf sollte man bei der Antragstellung für das Exist-Gründerstipendium achten
Die groben Rahmenbedingungen, wie man den Antrag für das EXIST-Gründerstipendium stellen muss, sind nun klar. Trotzdem sollte man als Student noch einige andere Dinge beachten, um die Chancen zu erhöhen, dass die Förderung akzeptiert wird.
Gründungsteam
Das Gründungsteam darf bei dem EXIST-Gründerstipendium aus maximal drei Leuten bestehen. Hier kann es sich lohnen, sich auch wirklich zwei weitere Personen an die Seite zu holen. Es empfehlen sich dafür Leute, die Wissen haben, welches man selbst nicht hat, damit man sich in allen Geschäftsbereichen gut ergänzen kann. Bist du beispielsweise der kreative Teil, solltest du dir jemanden mit ins Boot holen, der sich mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen gut auskennt. So macht deine Idee gleich einen viel durchdachteren und seriöseren Eindruck und kann noch mehr überzeugen.
Innovation klar darstellen
Dass die Gründungsidee innovativ sein muss, wissen wir nun bereits. Hier gilt es aber nochmal zu betonen, die Innovation an der Idee sehr deutlich und verständlich darzustellen. Wird diese nicht deutlich, kann es sein, dass der Antrag abgelehnt wird, obwohl die Idee gut durchdacht ist. Es empfiehlt sich, auf die Entstehungsgeschichte einzugehen, die einen Bezug zur wissenschaftlichen Einrichtung aufweisen sollte. Bestenfalls erarbeitet man die Idee in der Bachelor- oder Masterarbeit oder in der Promotion. Zudem sollte die Idee innovativ genug sein, damit andere diese nicht leicht kopieren. Schutzanmeldungen sind zwar nicht notwendig, um das Stipendium zu bekommen, können aber durchaus hilfreich sein.
Marktpotenzial gründlich erarbeiten
Bei vielen Gründungsideen ist es schwer, ausreichend Datenmaterial für die Beschreibung des zukünftigen Marktes zu finden. Hierbei ist es wichtig, dass man als Gründer fokussiert den Markt analysiert, um nicht zu viel Zeit zu verlieren. Es kann sich empfehlen, das Gründungsprojekt als eine Art Business Case darzustellen, bei dem man das Geschäftsszenario der Gründung voraussagt. Auch eine Wettbewerbsanalyse sollte man anfertigen. Bei dieser gilt es zu betonen, warum sich die Gründungsidee von den bereits bestehenden Wettbewerbern am Markt unterscheidet – was also das Alleinstellungsmerkmal der Idee ist.
Finanzplanung
Die Finanzplanung kann bei jedem Gründer unterschiedlich aussehen. In der Regel sollte eine Liquiditätsplanung die ersten drei Gründungsjahre umfassen, damit man sich gut vorstellen kann, wie es finanziell um das Unternehmen gestellt ist. Hier rechnet man also im Grunde vor, ob sich das eigene Startup betriebswirtschaftlich rechnet. Gehe diese Planung also gründlich durch und versuche sie so realistisch wie möglich zu erstellen. Natürlich will man, dass das Unternehmen gut dasteht, allerdings merken Sponsoren sofort, wenn man an einigen Stellen getrickst hat, um das Unternehmen besser darstellen zu lassen.
Fazit
Wer noch Student ist oder die Uni gerade erst abgeschlossen hat und eine Gründungsidee hat, kann von dem EXIST-Gründerstipendium sehr profitieren. Jedoch ist das Stipendium an einige Auflagen und Vorgaben geknüpft, welchen man als Gründer nachkommen muss. Man muss daher eine wirklich innovative Idee mit wissenschaftlichen Hintergrund vorzuweisen haben, damit man das Stipendium überhaupt bekommen kann. Daher erfordert es einigen gründlichen Überlegungen, bevor man den Antrag auf Förderung stellen sollte. Ist man aber überzeugt von seiner Idee und möchte schon während des Studiums loslegen, ist das EXIST-Gründerstipendium eine tolle Chance, um schon früh mit seinem eigenen Unternehmen loslegen zu können.
Häufige Fragen (FAQ) zum EXIST-Gründerstipendium
Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studenten, Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen und Universitäten, die gerne ein eigenes Unternehmen gründen möchten. Wichtig dabei ist, dass es sich bei dem Gründungsvorhaben um eine innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Idee handelt und wirtschaftliche Erfolgsaussichten aufweist.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss man ein Student sein, der sein Studium bereits zur Hälfte absolviert hat. Für Absolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter gilt, dass ihr Studium nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf. Als Team darf man sich maximal mit drei Personen zusammenschließen.
Die finanzielle Unterstützung unterscheidet sich je nach Berufsbezeichnung des Antragstellers:
Promovierte Gründer bekommen 3.000 Euro im Monat.
Absolventen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro im Monat.
Technische Mitarbeiter bekommen 2.000 Euro im Monat.
Studierte 1.000 Euro im Monat.
Zudem gibt es einen Kinderzuschlag von 150 Euro im Monat pro Kind. Auch Sachkosten übernimmt das Gründerstipendium.
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Über den Autor
Lea Minge
Lea ist bei Gründer.de für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtet von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” ist sie eine wahre Expertin und verfolgt für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hat sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte bleiben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte. Nach Abschluss ihres Bachelors macht sie seit Oktober 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de.