Rein in die Selbstständigkeit
Vom Bürgergeld in die Selbstständigkeit
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Bürgergeld?
- Was ist der Unterschied zu Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV?
- Wie hoch sind die Regelbedarfe ab 1. Januar 2023?
- Wie lange bekommt man das Bürgergeld?
- Wer bekommt das Bürgergeld?
- Inwiefern berücksichtigt das Bürgergeld das Vermögen?
- Erhalte ich eine Unterstützung bei Qualifizierungen?
- Muss ich einen neuen Antrag auf das Bürgergeld stellen, wenn ich bereits Leistungen vom Jobcenter bekomme?
- Wo beantrage ich das Bürgergeld?
- Kann das Bürgergeld sanktioniert werden?
- Das Bürgergeld ist weiterhin nicht genug
- Community-Favorit: Affiliate Marketing Business
- Tschüss Bürgergeld – Hallo Selbstständigkeit
- Häufige Fragen (FAQ) zum Bürgergeld
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Mit dem Bürgergeld möchte der Bund denen, die die Hilfe nötig haben, stärker unter die Arme greifen. Das Erfordernis dafür ist vor allem durch den Krieg in der Ukraine, der damit verbundenen Energiekrise und durch die gestiegene Inflation entstanden. Da es schnell passieren kann, den Überblick über die neuen Regelungen rund um das Bürgergeld zu verlieren, haben wir dir die wichtigsten Fragen rund um das neu eingeführte Bürgergeld in verständlicher Form beantwortet.
Was ist das Bürgergeld?
Bei dem Bürgergeld handelt es sich um eine Leistung des Sozialstaats, die ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherstellen soll. Dabei soll die Existenz derjenigen gesichert werden, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Neben dem wirtschaftlichen Existenzminimum soll das Bürgergeld auch dafür sorgen, dass eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben in unserer Gesellschaft möglich bleibt.
Das Bürgergeld-Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Umsetzung soll in zwei Schritten erfolgen: zum 1. Januar und zum 1. Juli 2023.
Was ist der Unterschied zu Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV?
- Die Höhe der Regelsätze hat sich geändert. So erhalten Leistungsberechtigte mehr Geld als beim Arbeitslosengeld II (Harz IV)
- Der Bund hat für das erste Jahr eine Karenzzeit eingeführt, damit sich die Leistungsberechtigten auf die Arbeitssuche konzentrieren können: Die Mietkosten werden für die Empfänger in tatsächlicher Höhe übernommen. Außerdem wird ein Teil der Heizkosten übernommen. Wie groß die Beteiligung an den Heizkosten ist, legt jede Kommune für sich selbst fest.
- Arbeitsuchende dürfen während der Karenzzeit mehr von ihrem Vermögen behalten als zuvor. Dazu aber gleich mehr.
- Die Freibeträge wurden angehoben. Wenn du zwischen 520 und 1.000 Euro verdienst, darfst du ab sofort mehr von deinem Einkommen behalten. Für Schüler und Studierende erhöht sich der Freibetrag auf 520 Euro. Höhere Freibeträge gibt es auch für Auszubildende für die Ausbildungsvergütung. Die neuen Freibeträge gelten ab dem 1. Juli 2023. Das Mutterschaftsgeld wird zudem – ebenfalls ab dem 1. Juli 2023 – nicht mehr als Einkommen angerechnet.
Wie hoch sind die Regelbedarfe ab 1. Januar 2023?
Die Regelbedarfe wurden mit dem Bürgergeld auf eine existenzsichernde Höhe gehoben. So erhalten Alleinstehende bzw. Alleinerziehende einen Regelsatz von 502 Euro. Das sind 53 Euro mehr als zuvor.
Im Folgenden stellen wir dir eine Übersicht aller Leistungsberechtigten, den dazugehörigen Regelsätzen und Regelbedarfsstufen zur Verfügung:
Leistungsberechtigte | Regelsatz | Regelbedarfsstufe |
Alleinstehende / Alleinerziehende | 502 Euro (+ 53 Euro) | Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 451 Euro (+ 47 Euro) | Regelbedarfsstufe 2 |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 402 Euro (+ 42 Euro) | Regelbedarfsstufe 3 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 402 Euro (+42 Euro) | Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 420 Euro (+ 44 Euro) | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 Euro (+ 37 Euro) | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 Euro (+ 33 Euro) | Regelbedarfsstufe 6 |
Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung erhalten Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufe 3 bis 6 zusätzlich einen Kindersofortzuschlag. Dieser beträgt 20 Euro monatlich.
Wie lange bekommt man das Bürgergeld?
Wie lange du das Bürgergeld empfängst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Wichtig ist herbei anzumerken, dass das Bürgergeld keine langfristige Hilfe darstellen soll. Auf der Webseite buerger-geld.org heißt es treffend: „In erster Linie soll es darum gehen, dass sich Menschen wieder für den Arbeitsmarkt qualifizieren und durch gezielte Weiterbildungen ihre Chancen verbessern.“ Die Dauer beträgt in der Regel sechs bis zwölf Monate. Wird das Bürgergeld danach weiterhin benötigt, muss ein Folgeantrag gestellt werden. Gleichzeitig kann der Anspruch auf das Bürgergeld enden. Es kommt auch hier wieder auf die individuellen Umstände an.
Wer bekommt das Bürgergeld?
Das Bürgergeld richtet sich an diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums heißt es konkreter: „Sei es, weil jemand seine Arbeit verliert oder sein Geschäft schließen muss. Oder sei es, weil aus anderen Umständen eine regelmäßige Beschäftigung nicht möglich ist, z.B. durch lange oder chronische Krankheit.“
Voraussetzung ist aber, dass du erwerbsfähig bist und deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen sichern kannst. Außerdem müssen sich vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc. als nicht ausreichend erwiesen haben, um deinen Lebensunterhalt zu sichern. Dein Ansprechpartner für diese Angelegenheit ist das Jobcenter. Das neue Bürgergeld bekommen zudem nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt zusammenleben.
Wenn du bisher einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (also Hartz IV) oder Sozialgeld hattest, wirst du auch einen Anspruch auf das Bürgergeld haben.
Inwiefern berücksichtigt das Bürgergeld das Vermögen?
Leistungen werden im Rahmen der ersten zwölf Monate nur dann gewährt, wenn du kein „erhebliches Vermögen“ besitzt. Solange dein Vermögen in der Summe die Grenze von 40.000 Euro nicht überschreitet, bekommst du demnach keine Probleme mit dem Empfang der Leistung. Für jede weitere Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt, erhöht sich der Betrag um 15.000 Euro. Sobald die Karenzzeit von zwölf Monaten abgelaufen ist, verringert sich der Freibetrag sodann auf maximal 15.000 Euro. Selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) wird nicht berücksichtigt.
Erhalte ich eine Unterstützung bei Qualifizierungen?
Das ist im Rahmen des Möglichen. Da eine Ausbildung oder Weiterbildung als essenziell für eine erfolgreiche Stellensuche angesehen wird, kann das Jobcenter dich somit dabei unterstützen und fördern. Ein Rechtsanspruch besteht darauf allerdings nicht.
Muss ich einen neuen Antrag auf das Bürgergeld stellen, wenn ich bereits Leistungen vom Jobcenter bekomme?
Nein, ein neuer Antrag muss in diesem Fall nicht gestellt werden. Bereits bewilligte Leistungen bleiben gültig. Außerdem verändert sich das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen nicht. Der bisherige Ansprechpartner beim Jobcenter bleibt ebenso derselbe. Maßnahmen wie Weiterbildungen, laufen ebenfalls ganz normal weiter.
Wo beantrage ich das Bürgergeld?
Das Bürgergeld beantragst du – genau wie das Arbeitslosengeld II – im örtlichen Jobcenter. Alternativ kannst du es digital beantragen.
Kann das Bürgergeld sanktioniert werden?
Ja, das Bürgergeld kann sanktioniert werden. Dafür gibt es ein neues, dreistufiges System. Sanktionen können im Falle von Pflichtverletzungen verhängt werden. Beispielsweise kann das sein, wenn du ein Jobangebot ablehnst, welches nach Einschätzung des Jobcenters eigentlich für dich zumutbar war.
Das dreistufige System funktioniert wie folgt: Der Regelsatz wird beim ersten Verstoß für einen Monat um 10 Prozent gemindert, beim zweiten Verstoß dann um 20 Prozent für zwei Monate. Kommt es zu einem dritten Verstoß, wird der Regelsatz um 30 Prozent für drei Monate verringert.
Sanktionen dürfen nicht vorgenommen werden, wenn sie zu einer „außergewöhnlichen Härte“ führen sollten. Dafür muss eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden.
Das Bürgergeld ist weiterhin nicht genug
Leistungsberechtigte können sich natürlich darüber freuen, dass sie jetzt mehr Geld erhalten. Aber ein riesiger Mehrwert ist das trotzdem nicht. Eine alleinstehende Person erhält jetzt 502 Euro, was 53 Euro mehr ist, als zuvor. Trotz Erhöhung müssen Empfänger des Bürgergeldes weiterhin genau darauf achten, für was sie ihr Geld ausgeben werden. Denn obwohl mehr Geld im Monat zur Verfügung steht, haben die Kosten auf der anderen Seite zugenommen – dank dem Krieg in der Ukraine, der damit verbundenen Energiekrise und der steigenden Inflationszahlen.
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Häufige Fragen (FAQ) zum Bürgergeld
Bei dem Bürgergeld handelt es sich um eine Leistung des Sozialstaats, die ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherstellen soll. Dabei soll die Existenz derjenigen gesichert werden, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Neben dem wirtschaftlichen Existenzminimum soll das Bürgergeld auch dafür sorgen, dass eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben in unserer Gesellschaft möglich bleibt.
Das Bürgergeld richtet sich an diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Voraussetzung ist aber, dass du erwerbsfähig bist und deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen sichern kannst. Außerdem müssen sich vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc. als nicht ausreichend erwiesen haben, um deinen Lebensunterhalt zu sichern.
Das Bürgergeld beantragst du – genau wie das Arbeitslosengeld II – im örtlichen Jobcenter. Alternativ kannst du es digital beantragen.
Über den Autor
Selim Esmen
Affiliate Marketing, Dropshipping oder die neuesten Anlage-Trends – in den Texten von Selim erfahren unsere Leser, wie sie ein Nebeneinkommen aufbauen oder ihr Erspartes vermehren können. Dafür beschäftigt er sich täglich mit den aktuellen Geschehnissen aus der Wirtschaft. Seine Expertise umfasst dabei auch alles rund um Aktien und Kryptowährungen. Der gebürtige Bonner ist insbesondere engagiert, sein Wissen über das dezentrale Finanzwesen und die dahinterliegende Blockchain-Technologie auszubauen. Sein größter Anspruch: Selbst die schwierigsten Finanzthemen für unsere Leser leicht verständlich aufzubereiten.
Bei Gründer.de an Bord ist Selim seit Oktober 2022. In seiner Rolle als Kooperations- und Partnermanager steht er allen Interessenten als Ansprechpartner zu Verfügung, die eine Präsenz auf unserem Portal anstreben. Zuvor studierte er Media and Marketing Management (B.A.) an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.