Was ist erlaubt und was verboten?
Selbstständig machen als Buchhalter: Buchhaltungsbüro gründen
Inhaltsverzeichnis
- Selbständig machen als Buchhalter – Voraussetzungen
- Selbstständig machen als Buchhalter: Was ist erlaubst, was verboten?
- Selbstständig machen als Buchhalter: Mögliche Einsatzbereiche
- Dein eigenes Buchhaltungsbüro gründen: So geht’s
- Fazit: Selbstständig machen als Buchhalter
- Du suchst noch mehr Input zu dem Thema?
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Wenn du dich als Buchhalter selbstständig machen möchtest, stellt sich zunächst folgende Frage: Geht das überhaupt? Die Antwort ist klar: Ja, das geht! Rund 25 % der über 115.000 Buchhalter in Deutschland sind bereits selbstständig tätig. In diesem Bereich ist die Selbstständigkeit demnach für viele Fachkräfte eine attraktive Option – vor allem, wenn man sein eigenes Buchhaltungsbüro gründen möchte.
Vor allem Kleine und mittelständische Unternehmen, die keine festangestellten Buchhalter beschäftigen können oder wollen, sind deine Hauptzielgruppe, wenn du dich selbstständig machen möchtest. Du solltest jedoch einige Aspekte beachten, bevor du dein eigenen Buchhaltungsbüro gründest und so in die Selbstständigkeit startest. Aber was darfst du als Selbstständiger in der Buchhaltung anbieten und was ist untersagt?
Selbständig machen als Buchhalter – Voraussetzungen
Die Entscheidung, sich als Buchhalter selbstständig zu machen, erfordert mehr als nur fachliches Know-how. Neben einer abgeschlossenen Ausbildung und einschlägiger Berufserfahrung sind auch rechtliche und berufliche Rahmenbedingungen zu beachten, um erfolgreich und regelkonform arbeiten und ein Buchhaltungsbüro gründen zu dürfen. Wir erläutern dir die wesentlichen Voraussetzungen und Richtlinien.
Erforderliche Qualifikationen
Um dich in der Buchhaltung selbstständig machen zu können, musst du folgende Voraussetzungen zwingend erfüllen. Dazu gehört in der Regel eine kaufmännische Ausbildung, etwa zum Steuerfachangestellten oder Bürokaufmann, sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Buchhaltungswesen mit einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
Ausnahme: Wenn du einen Ausbildungs- oder Studienabschluss im Bereich der Steuer- und Wirtschaftsberatung mitbringst, dann entfällt die Voraussetzung für eine dreijährige Berufserfahrung. So kannst du dich beispielsweise als Bilanzbuchhalter selbstständig machen.
Zulässige Berufsbezeichnungen
Je nach deinem Qualifikationsprofil darfst du dich als Buchhalter mit folgenden Berufsbezeichnungen selbstständig machen:
- Kontierer
- Buchführungshelfer
- Buchhalter
- geprüfter Bilanzbuchhalter
Beachte: Die letzte Berufsbezeichnung ist geschützt und bringt bestimmte Voraussetzungen mit sich, wie einen geprüften Abschluss im Bereich der Steuer- und Wirtschaftsberatung. Wenn du demnach ein Buchhaltungsbüro gründen oder selbstständig in der Buchhaltung arbeiten möchtest, solltest du darauf achten, deine Werbung und Selbstdarstellung mit deinen tatsächlichen Befugnissen übereinstimmen.
Selbstständig machen als Buchhalter: Was ist erlaubst, was verboten?
Wenn du dich als Buchhalter selbstständig machen möchtest, gibt es einige Tätigkeiten, denen du schon mit geringen oder nur mit hohen Voraussetzungen nachgehen darfst. Darüber hinaus gibt es auch verbotene Tätigkeiten, die in der Selbstständigkeit, unabhängig von deinem Abschluss und deiner Erfahrung, untersagt sind.
Erlaubte Tätigkeiten ohne Voraussetzung
Als Selbstständiger in der Buchhaltung darfst du folgende Tätigkeiten jederzeit und ohne Erfüllung jeglicher Voraussetzungen übernehmen:
- Belegsortierung
- Übertragung ins Kassenbuch
- Datenerfassung kontierter Buchhaltungsunterlagen
Was bedeutet das genau? Ohne entsprechende Ausbildung und Erfahrung darfst du zwar bestimmte Tätigkeiten anbieten, diese sind jedoch zu begrenzt, sodass es sich für eine Selbstständigkeit in der Buchhaltung nicht rentieren würde.
Erlaubte Tätigkeiten mit Qualifikation
Laut Steuerberatungsgesetz darfst du als selbständiger Buchhalter mit den oben genannten Qualifikationen folgende Aufgaben übernehmen:
- Kontierung von Belegen
- Erklärung von Buchungsanweisungen
- Erstellung von Lohnabrechnungen
- Führung des Mahnwesens und Pflege offener Posten
- Steuerung des Zahlungsverkehrs
- Durchführung von Lohnsteueranmeldungen
Verbotene Tätigkeiten
Um dich in der Selbstständigkeit nicht strafbar zu machen, solltest du beachten, dass bestimmte Tätigkeiten in der Buchhaltung ausschließlich Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und vergleichbaren Berufsgruppen vorbehalten. Welche Aufgaben das sind, verraten wir dir:
- Einrichtung der Buchführung und Erstellung des Kontenrahmens
- Aufstellung von Jahresabschlüssen und Bilanzen
- Durchführung von Abschlussbuchungen
- Ermittlung von Gewinn und Verlust
- Einrichtung von Lohnkonten
- Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Abgabe von Steuererklärungen
Werbung mit Vorsicht
Bei der Bewerbung deiner Dienstleistungen musst du sehr sorgfältig vorgehen, um nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Wenn du dich also als Buchhalter selbstständig machen möchtest, solltest du irreführende Aussagen vermeiden, die den Eindruck erwecken, du könntest Tätigkeiten ausüben, die dir nicht erlaubt sind. Formuliere daher präzise, welche Leistungen du tatsächlich anbietest.
Selbstständig machen als Buchhalter: Mögliche Einsatzbereiche
Wenn du dich als Buchhalter selbstständig machen möchtest, kannst du dein Fachwissen in zahlreiche Branchen und Unternehmensbereiche einbringen. Deine Dienste sind vor allem für kleine und mittelständische Betriebe interessant, die keine festangestellten Buchhalter beschäftigen können oder wollen. Aber auch Großunternehmen, Freiberufler und Privatpersonen können von deiner Expertise profitieren.
Einsatzbereiche
Neben der klassischen Buchhaltung und Lohnabrechnung kannst du dein Angebot um weitere Leistungen erweitern, wenn du dich selbstständig machst. Dabei hast du folgende Optionen:
- Erstellung von Kostenkalkulationen und Preisberechnungen
- Unterstützung bei der Einrichtung von Finanzbuchhaltungssystemen
- Beratung zu betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und deren Auswertung
- Mahnwesen und Forderungsmanagement
- Vorbereitung von Steuererklärungen (in Zusammenarbeit mit Steuerberatern)
Kooperationen mit Steuerberatern
Wenn du dich als Buchhalter selbstständig machen möchtest, ist außerdem die Zusammenarbeit mit Steuerberatern eine gewinnbringende Möglichkeit. So kannst du die Büros als freier Mitarbeiter unterstützen, indem du die Buchhaltung und Lohnabrechnung selbstständig übernimmst. Allerdings gilt hierbei zu beachten, dass du unter der fachlichen Aufsicht und Verantwortung der Steuerberater tätig sein musst.
Dein eigenes Buchhaltungsbüro gründen: So geht’s
Als Selbstständiger ein eigenes Buchhaltungsbüro zu gründen, stellt häufig eine attraktive Möglichkeit dar, um seine Dienste unabhängig und eigenverantwortlich anzubieten. Hier sind die wichtigsten Schritte und Überlegungen, die du beachten musst, wenn du ein Buchhaltungsbüro gründen möchtest.
Marktanalyse und Geschäftsplanung
Wenn du dich dazu entschieden hast, dich als Buchhalter selbstständig zu machen und ein Buchhaltungsbüro zu gründen, ist eine gründliche Marktanalyse unerlässlich. Daher solltest du den Bedarf in deiner Region sowie deine Zielgruppe identifizieren. Überlege auch, welche Dienstleistungen besonders gefragt sind und wie du dich von der Konkurrenz abheben kannst. Basierend auf diesen Erkenntnissen kannst du einen detaillierten Businessplan erstellen, der deine Ziele, Strategien, Dienstleistungen und finanziellen Prognosen umfasst.
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Rechtsform und Anmeldung
Auch die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein wichtiger Schritt, wenn du dein Buchhaltungsbüro gründen und dich als Buchhalter selbstständig machen möchtest. Dabei musst du dich zwischen folgenden Rechtsformen entscheiden:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Jede Rechtsform hat ihre eigenen Vor- und Nachteile in Bezug auf Haftung, Steuerpflicht und Verwaltungsaufwand. Falls du dich für eine geeignete Rechtsform entschieden hast und dich als Buchhalter selbstständig machen möchtest, solltest du dein Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden und gegebenenfalls eine Eintragung ins Handelsregister vornehmen.
Berufliche Qualifikationen und Fortbildung
Um ein Buchhaltungsbüro nicht nur zu gründen, sondern auch erfolgreich zu betreiben, sind fundierte Fachkenntnisse unerlässlich. Neben der Grundqualifikation, wie einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten oder einer Weiterbildung zum geprüften Bilanzbuchhalter, solltest du kontinuierlich Fortbildungen besuchen, um auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Buchhaltungspraxis zu bleiben. Das sichert nicht nur die Qualität deiner Dienstleistungen, sondern erhöht auch deine Glaubwürdigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.
Ausstattung und Software
Wenn du dich als Buchhalter selbstständig machen möchtest, ist auch ein professionell ausgestattetes Büro eine wichtige Grundlage, um effizient zu arbeiten. Dazu gehören ergonomische Möbel, leistungsstarke Geräte, zuverlässige Kommunikationsmittel sowie praktische KI-Tools.
Besonders wichtig ist die Auswahl einer geeigneten Buchhaltungssoftware, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht und deine Arbeitsprozesse unterstützt. Achte also darauf, dass du dich für ein passendes Tool entscheidest.
Selbstständig machen als Buchhalter mit Marketing
Darüber hinaus hilft dir eine gezielte Marketingstrategie, um nach dem Gründen dein Buchhaltungsbüro bekannt zu machen und Kunden zu gewinnen. Wenn du dich als Buchhalter selbstständig machst, kannst du verschiedene Kanäle wie eine professionelle Website, Social Media wie LinkedIn, Networking-Veranstaltungen und klassische Werbemaßnahmen wie Flyer und Anzeigen nutzen. Empfehlungen zufriedener Kunden sind ebenfalls eine wertvolle Quelle für neue Aufträge. Außerdem solltest du einen reibungslosen Kundenservice anbieten und deine Kundenbeziehungen pflegen, um langfristige Partnerschaften aufzubauen.
Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen
Wenn du dich als Buchhalter selbstständig machen möchtest und ein eigenes Buchhaltungsbüro gründen möchtest, musst du dich strikt an die rechtlichen Vorgaben halten. Dazu gehört das Steuerberatungsgesetz (StBerG), das genau regelt, welche Tätigkeiten du ausüben darfst. Achte außerdem auf die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und ethischen Standards. Eine transparente und korrekte Arbeitsweise schützt dich vor rechtlichen Konsequenzen und stärkt das Vertrauen deiner Kunden.
Finanzielle Planung und Versicherungen
Eine solide finanzielle Planung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg deines Buchhaltungsbüros. Bevor du dich als Buchhalter selbstständig machst, solltest du daher einen detaillierten Finanzplan erstellen, der alle Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt. Denke auch an Rücklagen für unerwartete Ausgaben oder umsatzschwache Zeiten. Der Abschluss von Versicherungen wie der Berufshaftpflichtversicherung und der Betriebshaftpflichtversicherung bietet zusätzlichen Schutz und sichert deine Existenz im Schadensfall ab.
Fazit: Selbstständig machen als Buchhalter
Mit den richtigsten Qualifikationen, der richtigen Strategie und dem nötigen Durchhaltevermögen kannst du dich als Buchhalter erfolgreich selbstständig machen und dein eigenes Buchhaltungsbüro gründen. In dem Fall solltest du dich nicht von den rechtlichen Hürden abschrecken lassen und den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Achte besonders darauf, dein Angebot gezielt auf die Bedürfnisse deiner Kunden auszurichten. So eröffnest du dir den Weg in eine unabhängige und lukrative Zukunft.
Ja, man kann sich mit Buchhaltung selbstständig machen. Es sind jedoch entsprechende Qualifikationen, Berufserfahrung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erforderlich.
Ein freiberuflicher Buchhalter kann je nach Erfahrung, Qualifikation und Region zwischen 30 und 80 Euro pro Stunde verdienen. Der Jahresgehalt variiert stark und kann von etwa 30.000 bis über 70.000 Euro reichen.
Um sich als Bilanzbuchhalter selbstständig zu werden, musst du bestimmte fachliche Kompetenzen vorweisen. Entweder eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, ein wirtschaftswissenschaftliches Studium mit Fokus auf Steuer- und Wirtschaftsberatung oder mindestens 6 Jahre Berufserfahrung im Rechnungswesen.
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Über den Autor
Jana Blümler
Jana ist seit Juni 2024 als Junior Content Managerin in der Redaktion bei Gründer.de tätig. Hier berichtet sie über spannende, aktuelle Business Cases zu den Themenbereichen Künstliche Intelligenz, Digitale Geschäftsmodelle und Online Marketing. Mit ihrem Bachelorstudium im Medien- und Eventmanagement und einem Masterabschluss im Kommunikations- und Marktmanagement bringt sie ihre fundierten und praxisnahen Kenntnisse in die redaktionelle Arbeit ein. Ihre Leidenschaft für Digitales Marketing und ihr marktwirtschaftliches Verständnis ermöglichen es ihr, immer über die neusten Trends und Business Cases auf dem Laufenden zu sein.